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Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Kinderkrankengeld für Elternpaare jeweils 5 weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche 10 Tage gewährt werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf des „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) hervor, welches am 18.9.2020 in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beschlossen wurde.
Die Änderung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Das wird erst voraussichtlich Ende Oktober durch den Bundesrat erfolgen. Begrenzt ist die Regelung zur Verlängerung des Leistungszeitraums des Kinderkrankengeldes auf das Kalenderjahr 2020 und wird daher zum 1.1.2021 wieder aufgehoben.
Sollten Sie noch zusätzlichen Bedarf haben, können wir Sie zum Beispiel bei der Suche nach einer Notbetreuungsperson unterstützen.