Minijob im Privathaushalt und Corona

Babysitter, Haushaltshilfen & Co.: Welche Regelungen gelten in Corona-Zeiten fŸr Minijobs?

Schon vor der Corona-Krise war fŸr berufstŠtige Eltern UnterstŸtzung zu Hause Gold wert. Mit Blick auf die aktuellen Schul- und Kita-Schlie§ungen ist Hilfe bei der Reinigung und insbesondere bei der Kinderbetreuung umso gefragter. Wir klŠren die wichtigsten Fragen zum Minijob im Privathaushalt wŠhrend der Corona-Pandemie. Dabei stellen sich einige Fragen: Darf ich im Moment Ÿberhaupt jemanden in meinem Haushalt beschŠftigen? Wie finde ich die passende Person, wenn ich mit einem persšnlichen Treffen noch warten mšchte?

Ist Arbeit im Privathaushalt erlaubt? 

Da es in Deutschland nur ein Kontaktverbot und keine Ausgangssperre gibt, dŸrfen Haushaltshilfen und Kinderbetreuungspersonen nach wie vor ihrer Arbeit nachgehen und unterliegen im Privathaushalt keinen Abstandsregeln. Somit ist es auch jetzt mšglich, eine Minijobberin oder einen Minijobber anzustellen. Dabei ist es sinnvoll, sich mit Hygienema§nahmen vertraut zu machen und die Vorgaben fŸr das Zusammensein au§er Haus zu kennen. Die genaue Ausgestaltung des Kontaktverbots beschreiben die Corona-Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. 

 

Bekommen Minijobber*innen weiterhin ihren Lohn, auch wenn sie nicht arbeiten? 

Sind Minijobber aufgrund einer Krankheit arbeitsunfŠhig Ð unabhŠngig davon, welche Krankheit das ist Ð, bekommen sie eine Lohnfortzahlung. Genauso verhŠlt es sich, wenn Haushaltshilfen oder Babysitter wegen QuarantŠne ihrer Arbeit nicht nachgehen kšnnen. Dann allerdings kann ein EntschŠdigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestehen, und der Arbeitgeber kann sich die Lohnkosten auf Antrag von der zustŠndigen Behšrde erstatten lassen. Wer zustŠndig ist, ist abhŠngig vom jeweiligen Bundesland. Eine gute †bersicht bietet die Minijob-Zentrale.

Kšnnen Minijobber nicht arbeiten, weil sie ihre Kinder betreuen mŸssen, steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine EntschŠdigung zu. Ob die Voraussetzungen erfŸllt sind, prŸft die Minijob-Zentrale.

 

Was passiert, wenn die Minijobberin oder der Minijobber arbeiten mšchte, aber nicht darf?

Viele Arbeitgeber sind durch die aktuelle Situation verunsichert und mšchten weder ihre eigene Gesundheit noch die ihres Arbeitnehmers gefŠhrden. Manche wurden auch unter QuarantŠne gestellt und fragen sich, was nun mit dem Verdienst des Minijobbers passiert. GrundsŠtzlich gilt hier die sogenannte Betriebsrisikolehre: Der Arbeitgeber ist weiter zur Zahlung verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfŠhig und arbeitsbereit ist. Der Minijobber hat also einen Entgeltanspruch. 

 

Kann der Arbeitsvertrag aufgrund der Corona-Pandemie ruhend gestellt werden? 

Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist das mšglich. Wenn das ArbeitsverhŠltnis ruht (z. B. unbezahlter Sonderurlaub), ruhen auch die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberpflichten. Allerdings setzt die Sozialversicherung ein vom Arbeitgeber veranlasstes, Ÿber mehrere Monate ruhendes ArbeitsverhŠltnis mit einem BeschŠftigungsende gleich. Arbeitgeber sind verpflichtet, der Minijob-Zentrale Ÿber den €nderungsscheck das Ende der BeschŠftigung mitzuteilen. Eine Wiederaufnahme des ArbeitsverhŠltnisses ist ebenfalls Ÿber den Haushaltsscheck mšglich. 

 

Im GesprŠch bleiben

Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindet der Wunsch nach Planungssicherheit und BestŠndigkeit. Sie sitzen also sprichwšrtlich alle in einem Boot, das sie gemeinsam gut steuern mŸssen. Wir empfehlen allen Minijobbern und Eltern, sich zusammenzusetzen Ð vielleicht auch virtuell Ð, um Ÿber den Stand der Dinge zu sprechen und Fragen, Sorgen, WŸnsche und Ideen auszutauschen. Auf diese Weise lŠsst sich am besten eine gute Lšsung fŸr beide Seiten finden. 

 

Die passende UnterstŸtzung finden

Viele BerufstŠtige suchen nach neuen Wegen, um eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter zu finden. Das geht auch ohne persšnliche Treffen: Nehmen Sie doch mit potenziellen Kandidatinnen neben Telefonaten und E-Mails auch auf digitalem Weg Kontakt auf, z. B. per Videochat. So bekommen alle einen guten ersten Eindruck voneinander, und die Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungsperson erhŠlt vielleicht schon eine virtuelle FŸhrung durch die Wohnung und lernt die Familienmitglieder kennen.

 

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Die pme Familienservice Gruppe ist im Auftrag vieler namhafter Unternehmen im gesamten Bundesgebiet tŠtig und vermittelt exklusiv fŸr deren BeschŠftigte passende Betreuungspersonen und Haushaltshilfen. Wir sind stŠndig auf der Suche nach motiviertem Personal fŸr den Einsatz in Privathaushalten und in der Kindertagespflege.

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