Diese Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen treten 2025 in Kraft.
Das Jahr 2025 bringt für Arbeitgeber und Beschäftigte viele Neuerungen mit sich. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Änderungen es gibt. Sobald ein neues Gesetz verabschiedet ist oder eine Änderung in Kraft tritt, erfahren Sie hier davon.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht. Damit liegt die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher als im Jahr 2024. Von der Anhebung des Mindestlohns profitieren in Deutschland rund sechs Millionen Beschäftigte. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Juni 2023 zurück.
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob (auch: Minijob-Grenze) ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Daher wurde die Minijob-Grenze zum 1. Januar angepasst und von 538 Euro auf 556 Euro brutto angehoben.
Auszubildende erhalten seit 1. Januar 2025 eine höhere Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe ihnen garantieren müssen. Das Monatsgehalt für Auszubildende liegt ab 2025 bei 682 Euro innerhalb des ersten Lehrjahrs, im zweiten Lehrjahr erhalten sie dann 805 Euro pro Monat. Ab Beginn des dritten Lehrjahres erhalten Auszubildende 921 Euro und im vierten Lehrjahr schließlich 955 Euro monatlich.
Während der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld von 10 auf 15 Tage pro Jahr und Elternteil erhöht. Alleinerziehende hatten Anspruch auf 30 Tage Kinderkrankengeld anstelle von 25 Tagen. Da die Corona-Sonderregeln Ende 2023 ausgelaufen sind, würde nun wieder die reguläre Anzahl an Kinderkrankengeldtagen pro Jahr gelten.
Für die Jahre 2024 und 2025 wurde nun jedoch eine Erhöhung des regulären Anspruchs auf Kinderkrankengeld beschlossen.
Elternteile erhalten laut Bundesministerium für Gesundheit demnach 2024 und 2025 jeweils
Die jährlichen Gesamtanspruchstage pro Elternteil steigen
Zum 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare auf 175.000 Euro gesenkt.