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Kleines Baby sitzt im Auto im Kindersitz und lacht
Eltern & Kind

Kindersicherheit für zu Hause und unterwegs

Babys und Kleinkinder entdecken die Welt mit großem Interesse und einer natürlichen Neugier. Sie greifen nach Gegenständen, erkunden ihre Umgebung und ahmen Erwachsene nach. Dabei fehlt ihnen das Bewusstsein für Gefahren. Besonders im häuslichen Umfeld lauern zahlreiche Risiken, die oft unterschätzt werden. Auch unterwegs, sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß, ist besondere Vorsicht geboten. Sie als Eltern können jedoch durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen und die richtige Ausstattung viele Unfälle verhindern.

Sicherheit zu Hause

Laut einer Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. geschehen etwa 60 Prozent der Unfälle von Kindern im häuslichen Umfeld. Viele dieser Unfälle lassen sich jedoch durch geeignete Schutzmaßnahmen vermeiden.

Die eigenen vier Wände sollten deshalb so gestaltet sein, dass mögliche Gefahrenquellen reduziert werden. In folgenden Bereichen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko:

Küche

Heiße Herdplatten, scharfe Messer und Putzmittel stellen große Gefahren dar. Kindersicherungen an Schubladen und Schranktüren verhindern den Zugriff auf gefährliche Gegenstände. Ein Herdschutzgitter reduziert das Risiko von Verbrennungen. Zudem sollte ein Kippschutz für Elektrogeräte vorhanden sein.

Badezimmer

Rutschfeste Badematten und eine Abdeckung für den Wasserhahn minimieren das Unfallrisiko. Zudem sollten Reinigungsmittel und Medikamente immer in verschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Ein Thermostat am Wasserhahn verhindert Verbrühungen.

Wohnzimmer

Scharfkantige Möbel bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Ecken- und Kantenschutz sorgt für zusätzliche Sicherheit. Steckdosensicherungen sind unverzichtbar, um Stromunfälle zu verhindern. Frei stehende Regale sollten Sie an der Wand befestigen, um ein Umkippen zu vermeiden.

Treppen

Treppengitter bieten Schutz vor Stürzen. Zudem ist es ratsam, rutschfeste Bodenbeläge zu verwenden, um das Unfallrisiko weiter zu reduzieren.

Kinderzimmer

Spielzeuge mit verschluckbaren Kleinteilen sollten unbedingt aussortiert werden. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigte, enthalten einige Spielzeuge gesundheitsschädliche Weichmacher. Eltern sollten daher auf Prüfsiegel wie das GS-Zeichen achten. Die Verbraucherzentrale informiert hierzu ebenfalls, woran sich Spielzeug ohne Schadstoffe erkennen lässt.

Neben diesen Maßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass Plastikbeutel und giftige Pflanzen außer Reichweite Ihrer Kindern bleiben.

Sicherheit unterwegs



​​​​​​​Bei Ausflügen mit Babys und Kleinkindern sollten Sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Je nach Fortbewegungsmittel gelten unterschiedliche Sicherheitsaspekte.

Auto

Kindersitze sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen der aktuellen Norm ECE R129 (i-Size) oder ECE R44/04 entsprechen. 

Rückwärtsgerichtete Sitze bieten in den ersten Lebensjahren den besten Schutz. Zudem ist darauf zu achten, dass die Gurte richtig angelegt sind und der Sitz korrekt montiert ist. Laut einer Studie des ADAC sitzt jedes dritte Kind nicht optimal gesichert im Auto.

Fahrrad

Ein Fahrradkindersitz oder Fahrradanhänger sollte den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen. Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder stets einen Helm tragen. Eltern sollten vorausschauend fahren und belebte Straßen vermeiden. Der ADFC empfiehlt spezielle Anhänger mit Fünf-Punkt-Gurtsystemen für zusätzlichen Schutz.

Kinderwagen

Ein stabiler und gut gesicherter Kinderwagen ist unerlässlich. Modelle mit fester Feststellbremse und einem stabilen Fünf-Punkt-Gurtsystem bieten optimalen Schutz. Beim Schieben sollte der Gurt stets geschlossen bleiben. Eine Sonnenschirm-Befestigung mit UV-Schutz sorgt zusätzlich für Sicherheit.

Zu Fuß

Beim Spazierengehen ist es wichtig, dass Kinder an der Hand geführt werden, insbesondere in der Nähe von Straßen. Reflektierende Kleidung sorgt für bessere Sichtbarkeit, besonders in der Dämmerung.

Wichtige Produkte zur Kindersicherheit

Ob nun Kinderwagen, Babyschale oder weiteres Zubehör – es gibt viele Produkte, die den Schutz von Babys und Kleinkindern erhöhen. 

Zu den wichtigsten gehören:

  • Kindersitze: Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Modelle mit ISOFIX-Befestigung bieten höhere Stabilität.
  • Kinderwagen: Geprüfte Modelle nach der Norm EN 1888 garantieren hohe Sicherheitsstandards. Wichtig sind eine stabile Bauweise, ein sicheres Gurtsystem und eine Feststellbremse.
  • Treppenschutzgitter: Diese verhindern Stürze und sollten fest verankert sein. Es gibt Modelle mit Schraub- oder Klemmmechanismus, die sich individuell anpassen lassen.
  • Steckdosensicherungen: Sie verhindern, dass Kinder mit Strom in Kontakt kommen, und sollten in jedem Haushalt mit Kleinkindern vorhanden sein.
  • Schutzgitter für Herd und Fenster: Diese reduzieren das Risiko von Verbrennungen und Stürzen aus größeren Höhen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt zudem, Kinder frühzeitig an Sicherheitsregeln heranzuführen, um Gefahrenbewusstsein zu schaffen. Ein kindersicheres Umfeld und aufmerksame Betreuung sind die besten Maßnahmen, um Unfälle zu verhindern.

Der Artikel wurde geschrieben von Redaktion Baby Walz.

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null Urlaub für pflegende Angehörige: So gehts

Alte Frau im Rollstuhl
Alter & Pflege

Urlaub für pflegende Angehörige? So geht’s!

Auch pflegende Angehörige können Urlaub nehmen. Wie, erklärt Eldercare-Experte Jürgen Griesbeck.

Immer für andere da, immer einsatzbereit: Knapp 1,4 Millionen Menschen in Deutschland pflegen Angehörige wie etwa ihre Eltern zuhause. Da bleibt oft wenig Zeit für Erholung. Was viele nicht wissen: Die Pflegekassen übernehmen in einem bestimmten Rahmen die Kosten für eine alternative Pflege, damit Pflegende eine Auszeit nehmen können.

Bei Urlaub: Ersatz- oder Kurzzeitpflege

Für die alternative Betreuung während des Urlaubs gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können eine private Vertretung organisieren. Sofern die Person nicht mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, bekommt sie für die Betreuung Geld von der Pflegeversicherung.
  • Sie können einen ambulanten Dienst beauftragen. Die Pflegekasse bezahlt in diesem Fall für drei Besuche am Tag – morgens, mittags und abends.
  • Die oder der Pflegebedürftige kann in einem Kurzzeitpflegeheim betreut werden.

Die Pflegeversicherung bezahlt die Kosten für die alternative Betreuung zusätzlich zum regulären Betreuungsgeld. Pflegende Angehörige haben also keinerlei finanzielle Einbußen.

Gut zu wissen!

Ersatzpflege wegen Urlaub kann erst beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde. Ob von einer oder von unterschiedlichen Personen ist dabei unerheblich. Diese sogenannte Vorpflegezeit entfällt bei Pflegebedürftigen, die zu Beginn der Ersatzpflege Pflegegrad 4 oder 5 haben und jünger als 25 Jahre sind.

Bei Krankheit: Verhinderungspflege

Auch bei Krankheit der Pflegeperson bezahlt die Pflegekasse eine alternative Betreuung. In diesem Fall spricht man von Verhinderungspflege. Anders als Ersatzpflege wegen Urlaub, für die zuvor sechs Monate lang betreut werden muss, kann Verhinderungspflege sofort bei Erkrankung der Pflegeperson beantragt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Zum einen die stundenweise Betreuung zuhause oder die Kurzzeitpflege in einem Heim.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Anspruch auf Ersatz- bzw. Verhinderungspflege sowie Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Ersatz- oder Verhinderungspflege kann nur von privat pflegenden Angehörigen sowie Nachbarn oder Freunden beantragt werden, nicht aber von gewerbsmäßig Pflegenden.

Wie viel wird bezahlt?

Pflegebedürftige haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Kasse ihnen die Kosten für Ersatz- sowie Kurzzeitpflege bis zu einem Betrag von jeweils 1612 Euro pro Kalenderjahr erstattet. Die Ersatzpflege kann für einen Zeitraum von sechs Wochen - dies entspricht 42 Kalendertagen - in Anspruch genommen werden, bei der Kurzzeitpflege sind es acht Wochen, also 56 Kalendertage. Die Mittel aus beiden Töpfen können miteinander kombiniert werden: Wer nur die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmt, kann hierfür auch das gesamt Budget für die Verhinderungspflege abrufen und den Leistungsanspruch auf 3.224 Euro aufstocken. Umgekehrt können Versicherte, die sich für die Verhinderungspflege entscheiden, auch das Budget für die Kurzzeitpflege nutzen - in diesem Fall allerdings nur zu maximal 50 Prozent, was den Leistungsbetrag auf 2.418 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Mit welchem zeitlichen Vorlauf ist zu rechnen?

Bei der Urlaubsplanung empfiehlt es sich, antizyklisch zu denken: Die Mehrheit der Deutschen macht in den Sommer- und in den Weihnachtsferien Urlaub. Und so sind zu diesen Zeiten auch die Pflegedienste und Kurzzeitpflegeheime in ihren Kapazitäten eingeschränkt. Leichter wird die Suche nach alternativer Pflege außerhalb der Ferienzeiten.

 Mein Tipp

"Ich kann allen pflegenden Angehörigen nur empfehlen, sich diese von der Pflegekasse finanzierte Auszeit zu nehmen. Sie können Energie auftanken und einmal Abstand zum Pflegealltag gewinnen. Auch für Pflegebedürftige ist die Ersatz- oder Kurzzeitpflege oft eine interessante und bereichernde Erfahrung. Gerade die Kurzzeitpflege bietet sich an, um unverbindlich und für kurze Zeit das Wohnen im Heim kennenzulernen."

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.
Mehr über die pme Familienservice Gruppe erfahren Sie hier: www.familienservice.de/wer-wir-sind

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