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Kleines Baby sitzt im Auto im Kindersitz und lacht
Eltern & Kind

Kindersicherheit für zu Hause und unterwegs

Babys und Kleinkinder entdecken die Welt mit großem Interesse und einer natürlichen Neugier. Sie greifen nach Gegenständen, erkunden ihre Umgebung und ahmen Erwachsene nach. Dabei fehlt ihnen das Bewusstsein für Gefahren. Besonders im häuslichen Umfeld lauern zahlreiche Risiken, die oft unterschätzt werden. Auch unterwegs, sei es im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß, ist besondere Vorsicht geboten. Sie als Eltern können jedoch durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen und die richtige Ausstattung viele Unfälle verhindern.

Sicherheit zu Hause

Laut einer Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. geschehen etwa 60 Prozent der Unfälle von Kindern im häuslichen Umfeld. Viele dieser Unfälle lassen sich jedoch durch geeignete Schutzmaßnahmen vermeiden.

Die eigenen vier Wände sollten deshalb so gestaltet sein, dass mögliche Gefahrenquellen reduziert werden. In folgenden Bereichen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko:

Küche

Heiße Herdplatten, scharfe Messer und Putzmittel stellen große Gefahren dar. Kindersicherungen an Schubladen und Schranktüren verhindern den Zugriff auf gefährliche Gegenstände. Ein Herdschutzgitter reduziert das Risiko von Verbrennungen. Zudem sollte ein Kippschutz für Elektrogeräte vorhanden sein.

Badezimmer

Rutschfeste Badematten und eine Abdeckung für den Wasserhahn minimieren das Unfallrisiko. Zudem sollten Reinigungsmittel und Medikamente immer in verschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Ein Thermostat am Wasserhahn verhindert Verbrühungen.

Wohnzimmer

Scharfkantige Möbel bergen ein hohes Verletzungsrisiko. Ecken- und Kantenschutz sorgt für zusätzliche Sicherheit. Steckdosensicherungen sind unverzichtbar, um Stromunfälle zu verhindern. Frei stehende Regale sollten Sie an der Wand befestigen, um ein Umkippen zu vermeiden.

Treppen

Treppengitter bieten Schutz vor Stürzen. Zudem ist es ratsam, rutschfeste Bodenbeläge zu verwenden, um das Unfallrisiko weiter zu reduzieren.

Kinderzimmer

Spielzeuge mit verschluckbaren Kleinteilen sollten unbedingt aussortiert werden. Wie eine Untersuchung der Stiftung Warentest zeigte, enthalten einige Spielzeuge gesundheitsschädliche Weichmacher. Eltern sollten daher auf Prüfsiegel wie das GS-Zeichen achten. Die Verbraucherzentrale informiert hierzu ebenfalls, woran sich Spielzeug ohne Schadstoffe erkennen lässt.

Neben diesen Maßnahmen ist unbedingt darauf zu achten, dass Plastikbeutel und giftige Pflanzen außer Reichweite Ihrer Kindern bleiben.

Sicherheit unterwegs



​​​​​​​Bei Ausflügen mit Babys und Kleinkindern sollten Sie besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Je nach Fortbewegungsmittel gelten unterschiedliche Sicherheitsaspekte.

Auto

Kindersitze sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen der aktuellen Norm ECE R129 (i-Size) oder ECE R44/04 entsprechen. 

Rückwärtsgerichtete Sitze bieten in den ersten Lebensjahren den besten Schutz. Zudem ist darauf zu achten, dass die Gurte richtig angelegt sind und der Sitz korrekt montiert ist. Laut einer Studie des ADAC sitzt jedes dritte Kind nicht optimal gesichert im Auto.

Fahrrad

Ein Fahrradkindersitz oder Fahrradanhänger sollte den gültigen Sicherheitsnormen entsprechen. Auch wenn in Deutschland keine Helmpflicht besteht, sollten Kinder stets einen Helm tragen. Eltern sollten vorausschauend fahren und belebte Straßen vermeiden. Der ADFC empfiehlt spezielle Anhänger mit Fünf-Punkt-Gurtsystemen für zusätzlichen Schutz.

Kinderwagen

Ein stabiler und gut gesicherter Kinderwagen ist unerlässlich. Modelle mit fester Feststellbremse und einem stabilen Fünf-Punkt-Gurtsystem bieten optimalen Schutz. Beim Schieben sollte der Gurt stets geschlossen bleiben. Eine Sonnenschirm-Befestigung mit UV-Schutz sorgt zusätzlich für Sicherheit.

Zu Fuß

Beim Spazierengehen ist es wichtig, dass Kinder an der Hand geführt werden, insbesondere in der Nähe von Straßen. Reflektierende Kleidung sorgt für bessere Sichtbarkeit, besonders in der Dämmerung.

Wichtige Produkte zur Kindersicherheit

Ob nun Kinderwagen, Babyschale oder weiteres Zubehör – es gibt viele Produkte, die den Schutz von Babys und Kleinkindern erhöhen. 

Zu den wichtigsten gehören:

  • Kindersitze: Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm oder einem Alter von 12 Jahren in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Modelle mit ISOFIX-Befestigung bieten höhere Stabilität.
  • Kinderwagen: Geprüfte Modelle nach der Norm EN 1888 garantieren hohe Sicherheitsstandards. Wichtig sind eine stabile Bauweise, ein sicheres Gurtsystem und eine Feststellbremse.
  • Treppenschutzgitter: Diese verhindern Stürze und sollten fest verankert sein. Es gibt Modelle mit Schraub- oder Klemmmechanismus, die sich individuell anpassen lassen.
  • Steckdosensicherungen: Sie verhindern, dass Kinder mit Strom in Kontakt kommen, und sollten in jedem Haushalt mit Kleinkindern vorhanden sein.
  • Schutzgitter für Herd und Fenster: Diese reduzieren das Risiko von Verbrennungen und Stürzen aus größeren Höhen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt zudem, Kinder frühzeitig an Sicherheitsregeln heranzuführen, um Gefahrenbewusstsein zu schaffen. Ein kindersicheres Umfeld und aufmerksame Betreuung sind die besten Maßnahmen, um Unfälle zu verhindern.

Der Artikel wurde geschrieben von Redaktion Baby Walz.

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null Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Alter & Pflege

Pflegegrad beantragen: Das sollten Sie wissen

Wer einen Pflegegrad beantragt, sollte sich gut auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vorbereiten. 

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um diese Leistungen zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person (oder ein Angehöriger) bei ihrer Pflegeversicherung – einer Abteilung ihrer Krankenkasse – einen Antrag stellen. Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, werden die Leistungen rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung bezahlt. Es gilt also den Antrag möglichst rasch zu stellen.

Die Pflegeversicherung beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ein Gutachten über das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Zu diesem Zweck kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zur pflegebedürftigen Person.

Die richtige Vorbereitung auf den Besuch des Medizinischen Dienstes

Von diesem Besuch hängt sehr viel ab, denn das Gutachten des MDK ist die Grundlage für die Entscheidung der Pflegeversicherung, ob und welche Leistungen die pflegebedürftige Person erhält. Angehörige und Patienten sollten sich auf diesen Termin (der rechtzeitig angekündigt werden muss) gut vorbereiten. Empfehlenswert ist es zum Beispiel, über mehrere Tage ein Pflegetagebuch zu führen, in dem alle Pflegetätigkeiten notiert werden, die für die Pflegeversicherung relevant sind. Sinnvoll ist es auch, vorab mit dem Patienten über seinen Hilfebedarf im Alltag zu sprechen. Besonders wichtig: Auch wenn sich die Patienten verständlicherweise in einem guten Licht darstellen möchten, sollten sie beim Begutachtungstermin ihre Hilfebedürftigkeit deutlich zeigen und die Lage keineswegs beschönigen.

Diese Dokumente sollten Sie bereithalten

  • Berichte des Hausarztes, von Fachärzten oder den Entlassungsbericht aus der Klinik, falls vorhanden. 
  • Aktueller Medikamentenplan.
  • Falls ein Pflegedienst kommt, eine Pflegedokumentation.
  • Pflegetagebuch, indem Sie vorab alle Pflegetätigkeiten notieren, die für die Pflegeversicherung relevant sind.

Bei Verzögerung Entschädigung möglich

Bei der Bearbeitung der Anträge sind die Pflegekassen an eine Frist gebunden. Maximal 25 Werktage dürfen zwischen dem Besuch des MDK und dem Bescheid vergehen. Dauert es länger, können Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen eine Entschädigung in Höhe von 70 Euro pro angefangener Woche fordern. Diese Regelung gilt allerdings nicht, wenn der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad zwei hat.Ist der Pflegegrad niedriger als erwartet? Oder wurde überhaupt kein Pflegegrad bewilligt? In einem solchen Fall können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Sollte auch das keinen Erfolg zeigen, bleibt immer noch der Gang zum Sozialgericht.

Widerspruch gegen den Bescheid des MDK einlegen – so gehts

Lehnt der Medizinische Dienst den Antrag auf einen Pflegegrad ab, oder ist die Einstufung niedriger als erwartet, können Sie innerhalb von 28 Kalendertagen Widerspruch einlegen. Sie können auch mehrmals Widerspruch einlegen. Bei zweifacher Ablehnung entscheidet das Sozialgericht.

  • Fordern Sie eine Begründung der Ablehnung und formulieren Sie anhand dieser Ihren Widerspruch.
  • Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und schickt erneut eine Gutachterin oder einen Gutachter.
  • Fällt das erneute Gutachten positiv aus, erhalten Sie rückwirkend ab dem Tag der ersten Antragstellung Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Ist eine Pflegebedürftigkeit noch nicht in dem Maße gegeben, dass ein Pflegegrad bewilligt wird, können Sie nach einer gewissen Zeit einen neuen Antrag stellen.
  • Einen neuen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung können Sie auch stellen, wenn sich der Gesundheitszustand erheblich ändert.


„Vom Besuch des Medizinischen Dienstes hängt vieles ab. Wir empfehlen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich gut auf diesen Termin vorzubereiten.“

Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare, pme Familienservice Gruppe

 

 
 
 

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Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.
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