Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wir alle können – etwa nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung – in eine Situation kommen, in der wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Nahe Angehörige sind jedoch nicht automatisch zur rechtlichen Vertretung befugt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die für Sie Entscheidungen trifft.
Lesen Sie in diesem Artikel:
- Was ist eine Vorsorgevollmacht?
- Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?
- Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Vorsorgevollmacht?
- Wie erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht?
- Wo wird eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt?
- Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht wirksam?
- Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Wir alle können (z. B. durch Unfall oder Krankheit) in eine Situation kommen, in der wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Nahe Angehörige sind jedoch nicht automatisch aufgrund von Ehe oder Verwandtschaft zur rechtlichen Vertretung befugt. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die für Sie Entscheidungen trifft.
Was wird in einer Vorsorgevollmacht geregelt?
In einer Vorsorgevollmacht können Sie Regelungen zu folgenden Bereichen treffen:
- Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit
- Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge (zusätzlich Bankvollmacht notwendig!)
- Post- und Telekommunikation
- Digitale Medien
- Behördenangelegenheiten
- Vertretung vor Gericht
- Untervollmacht
Nicht geregelt werden können freiheitsentziehende Maßnahmen oder risikoreiche medizinische Behandlungen
Warum ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Zwar können Ehe- oder Lebenspartner:innen im Rahmen des Ehegatten-Notvertretungsrechts in medizinischen Notsituationen füreinander entscheiden. Das hat aber enge Grenzen: Diese Regelung bezieht sich ausdrücklich nur auf Notfälle. Ehegatten sind erst dann handlungsberechtigt, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit ihres Partners schriftlich bestätigt hat.
Zudem gilt das Notvertretungsrecht nur in direktem Zusammenhang mit der Gesundheitssorge – nicht jedoch für Wohnangelegenheiten oder die Vermögenssorge – und nur für maximal 6 Monate.
Für eine umfassende Vorsorge empfiehlt sich eine Vorsorgevollmacht. Diese ist zum einen nicht zeitlich begrenzt, zum anderen bietet sie wesentlich mehr Gestaltungsfreiraum, weil damit sehr individuelle Regelungen für die verschiedensten Bereiche möglich sind.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Vorsorgevollmacht?
Wichtige Voraussetzung bei der Bevollmächtigung einer Person ist großes Vertrauen! Die bevollmächtigte Person muss zudem über die Aufgabe und deren Ausmaß im Bilde und mit der Bevollmächtigung einverstanden sein.
Erteilen kann eine Vorsorgevollmacht jede volljährige und geschäftsfähige Person. Bevollmächtigt werden kann jede Person, die bereit und in der Lage ist, die Vollmacht zu übernehmen. Möglich sind auch mehrere Vollmachtnehmer:innen.
Wie erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht?
Der Gesetzgeber gibt lediglich vor, dass die Vorsorgevollmacht schriftlich verfasst wird, nicht aber, in welcher Form das geschehen soll. Wichtig sind eine handschriftliche Unterschrift und das Datum.
Es empfiehlt sich, die Unterschrift bei einer Notarin/einem Notar oder bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Achtung: Eine notarielle Beurkundung ist immer erforderlich, wenn die oder der Bevollmächtigte zur Lebensfinanzierung den Wert einer Immobilie einsetzen soll.
Kostenlos zum Download auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz: Formular zu Vorsorgevollmacht
Eine andere Möglichkeit ist die rechtssichere Erstellung und Archivierung einer Vorsorgevollmacht über unseren Kooperationspartner Deutsche Vorsorgedatenbank.
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Wenn Sie Interesse an diesem Angebot und Fragen zu Ablauf und Kosten haben, sprechen Sie einfach mit unseren Homecare-Eldercare-Berater:innen. Unser Team stellt gerne für Sie den Kontakt zur Deutschen Vorsorgedatenbank her und übermittelt Ihnen entsprechende Auftragsformulare.
Wo wird eine Vorsorgevollmacht aufbewahrt?
Das Original der Vollmacht muss für die oder den Bevollmächtigte:n zugänglich sein, denn nur das Original ist wirksam. Empfehlenswert ist ein Hinweis auf die Vorsorgevollmacht bei den Papieren oder z.B. dem Ausweis und ggf. die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
Ab wann ist eine Vorsorgevollmacht wirksam?
Eine Vorsorgevollmacht ist im Außenverhältnis gültig, sobald die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber unterschrieben hat. Das bedeutet, dass die Bevollmächtigung z.B. wirksam ist, wenn sie in einem Krankenhaus vorgelegt wird.
Im Innenverhältnis können Sie dagegen überlegen, wie es überhaupt dazu kommt, dass die Vollmacht vorgelegt werden kann. Beispielsweise können Sie die Vollmacht Dritten geben und genau vereinbaren, wann diese die Vollmacht an die oder den Bevollmächtigten aushändigen dürfen (z.B. bei einer Klinikeinweisung).
Oder Sie schreiben als Bedingung in die Bevollmächtigung, dass sie nur gültig ist, wenn zwei Ärzt:innen unabhängig voneinander die Notwendigkeit einer Vertretung bestätigen. Klar ist dabei: Je mehr Bedingungen Sie im Innenverhältnis vereinbaren, desto weniger rasch kann die oder der Bevollmächtigte agieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie vorsorglich für sich selbst, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen durchgeführt werden sollen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Mit einer Vorsorgevollmacht verlagern Sie diese und weitere Entscheidungen auf einer Person Ihres Vertrauens.
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