Gesetzliche Änderungen für Familien 2023
Das Jahr 2023 hält zahlreiche gesetzliche Änderungen bereit. Nach den krisenbehafteten letzten zwei Jahren bringt die Bundesregierung nun Neuerungen auf den Weg, die private Haushalte entlasten. Wir zeigen, welche Maßnahmen insbesondere Familien zugutekommen.
Erhöhung Kindergeld und Kinderzuschlag
Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich das Kindergeld. Familien erhalten ab sofort für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine monatliche Erhöhung um 31 Euro, für das dritte Kind um 25 Euro. In Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten ist die Anpassung – besonders für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen – eine wichtige Maßnahme.
Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen werden zusätzlich durch die Erhöhung des Kinderzuschlags unterstützt. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags wird für jedes Kind auf 250 Euro monatlich angehoben.
Anpassung der Unterhaltungszahlungen
Im Zuge der Kindergelderhöhung erfolgt eine Anpassung der Unterhaltszahlungen. Ab 1. Januar 2023 muss der unterhaltspflichtige Elternteil, mindestens 437 Euro im Monat zahlen, wenn das Kind unter sechs Jahre alt ist und der Nettoverdienst weniger als 1.900 Euro monatlich beträgt. Für ältere Kinder und bei höherem monatlichem Einkommen steigt der Betrag. Wer Unterhalt zahlen muss und arbeitet, darf mindestens 1.370 Euro für sich behalten.
Eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf ist die Düsseldorfer Tabelle. Ihre Zahlbeträge werden etwa alle zwei Jahre aktualisiert und immer dann, wenn es mehr Kindergeld gibt.
Erhöhung Wohngeld
Mit der neuen Wohngeldreform erhalten ab dem 1. Januar 2023 etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland zusätzliche finanzielle Unterstützung. Zuvor hatten etwa 600.000 Haushalte Anspruch auf die Zahlung. Der Betrag steigt um durchschnittlich 180 Euro monatlich auf 370 Euro pro Monat.
Wohngeld hilft vielen Familien mit geringem Einkommen. Etwa 40 Prozent der Wohngeldempfänger:innen sind Familien, darunter viele Alleinerziehende.
Mehr finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld
Seit dem 1. Januar 2023 löst das Bürgergeld das so genannte Hartz IV ab. Das neue Bürgergeld dient – genau wie Hartz IV – der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Arbeitssuchende Familienmitglieder profitieren ab diesem Jahr von höheren Beiträgen. Alleinerziehende erhalten einen monatlichen Regelsatz von 502 Euro, damit 53 Euro mehr. Paare erhalten pro Partner einen monatlichen Regelsatz von 451 Euro und somit 47 Euro mehr. Auch Kinder unter 25 Jahren, die nicht-erwerbstätig und im Haushalt der Eltern leben, empfangen ab sofort monatlich 402 Euro – das ist ein Plus von 42 Euro.
Midijob-Grenze steigt
Seit Beginn 2023 ist die Grenze von Midijobs von 1.600 Euro auf 2.000 Euro gestiegen. Somit erhalten Beschäftigte mit geringem Einkommen mehr Netto vom Brutto. Bis zu einem monatlichen Bruttolohn von 2.000 Euro zahlen Midijobber geringere Beträge in die Sozialversicherungen.
Eine Übersicht über weitere gesetzliche Neuregelungen gibt es auf der Website der Bundesregierung.
Quelle: BMFSFJ
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