fröhliche Kinder im Zelt
Eltern & Kind

Camping mit Kindern - Tipps und Empfehlungen

Urlaub im Hotel? Hat mich nie besonders interessiert. Ferienwohnung? Nur, wenn es nicht anders geht. Für mich und meine Familie ist Urlaub gleichbedeutend mit Zelt und Campingplatz. Eine Camping-Mom berichtet.

Ich gebe es zu, die ersten beiden Jahre mit kleinem Kind haben wir Ferienwohnungen gebucht. Morgens um vier mit einem weinenden Baby über einen dunklen Zeltplatz zu traben, war unvorstellbar.  Kurz vor dem dritten Geburtstag unseres Sohnes gab es dann die große Campingpremiere: Drei Wochen im Zelt an der französischen Atlantikküste. Und es war wunderbar! Seitdem verbringen wir alle großen Sommerurlaube im Zelt, egal ob im sonnigen Korsika oder im nieseligen Schottland. 

3 Gründe, warum Camping mit Kindern toll ist: 

  • Den ganzen Tag und gefühlt auch die Nacht draußen sein – wann hat man das als Büroarbeiter*in und Großstadtbewohner*in schon? Und wegen der frischen Luft schlafen Kinder super!
  • Das Wetter ist schlecht, der Strand doch nicht so schön? Anders als bei Hotelurlauben kann man beim Camping jederzeit weiterziehen. 
  • Camping ist kuschelig und schweißt die Familie zusammen. 

Auf Campingplätzen gibt es viel zu entdecken

Was Camping mit Kindern so entspannt macht: Rund um den Campingplatz gibt es immer viel zu entdecken. Ob das ein Bach ist, klettertaugliche Bäume, ein kleiner Spielplatz. Und alles ist direkt vor der Haustüre. Sobald die Kinder etwas größer sind, gehen sie auch gerne alleine auf Entdeckungsreise und freunden sich mit anderen Kindern an. Und die Erwachsenen? Sitzen gemütlich vor dem Zelt und können endlich mal wieder in Ruhe reden oder ein Buch lesen!

Tipp: Beim Zelten hört man alles - deshalb sollte der Platz nicht in der Nähe einer großen Gruppe oder gar einer Strandbar sein. 

Camping, Glamping oder Mobil Home  – für jeden Camping-Typ das passende Angebot

Vor dem Zelt auf dem Boden sitzen und auf einem kleinen Gaskocher Tee kochen? Nicht jedermanns Sache. Wie gut, dass es inzwischen für jeden Camping-Typ den passenden Platz gibt. Für Puristen ebenso wie für Camper, die ein bisschen Komfort mögen. Den gibt es unter der Bezeichnung „Mobile Home/Mobilheim“. Fix und fertig aufgestellte große Zelte mit Herd, Kühlschrank und anderen Annehmlichkeiten. Und unter dem Begriff „Glamping“ finden sich originelle und luxuriöse Campingplatzunterkünfte. Aber Achtung: All diese Dinge sind sehr begehrt, hier lohnt sich eine frühe Buchung. 

3 Gründe, warum Kinder Camping lieben

  • Reißverschluss auf und raus! Draußen vor dem Zelt wartet die Natur 
  • Nirgends findet man so schnell neue Freunde wie auf dem Campingplatz
  • Auf dem Campingplatz gibt’s viel zu entdecken – ganz bestimmt mehr als im Hotelzimmer

Das müsst ihr beim Camping mit Kindern mitnehmen

  • Schlafsack und Isomatte: Hier zahlt sich eine gute Qualität aus
  • Kleines Kissen: erhöht den Kuschelfaktor und sorgt für guten Schlaf
  • Stirnlampe: Unerlässlich für nächtliche Toilettengänge oder gemütliches Bilderbuchanschauen im Zelt oder Wohnmobil
  • Spielzeug: Beim Zelten bewähren sich die Klassiker wie Ball, Eimer, Schaufel – damit finden sich immer Mitspieler. 
  • Bücher und Hörpspiele 
  • Ein kleiner Rucksack für die ganzen Schätze, die sich in einem Urlaub so finden
  • Für größere Kinder ein Taschenmesser und Becherlupe
  • Gummistiefel und Regenjacke.

Buchtipp: Cool Camping – jetzt im pme-Shop bestellen

Zugegeben, es gibt auch hässliche Campingplätze. Karge Flächen in reizloser Umgebung oder Dauercamper-Wagenburgen mit Gartenzwerg und Kunststoffrasen. Wer das Besondere sucht, findet in den Campingführern „Cool Camping“ individuell geführte Campingplätze mit dem besonderen Etwas. 

Die Campingführer „Cool Camping“ können Sie über unseren Webshop bestellen. Melden Sie sich dazu einfach bei www.familienservice.de/buecher an und stöbern Sie in unserem umfangreichen Sortiment.
 

null Kinderkrankentage 2025 und Kinderkrankengeld: Was steht mir zu?

Eine Miniatur-Frau mit Baby sitzt auf einem Stapel von Münzen neben einem Haufen von Rechnungen und ein Miniatur-Mann mit Baby neben ihnen.
Eltern & Kind

Kinderkrankentage 2025 und Kinderkrankengeld

Ein krankes Kind stellt insbesondere berufstätige Eltern vor eine große Herausforderung: Sie wollen im Job ihr Bestes geben und gleichzeitig für ihr Kind da sein. Der Gesetzgeber sieht für diese Situationen die Kinderkrankentage vor. Wir fassen zusammen, was Eltern im Jahr 2025 zusteht.

Verena Frech, pme-Fachberaterin "Eltern & Kind" hat die wichtigsten Bedingungen zusammengefasst.

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld?

Unter folgenden Voraussetzungen haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage:

  • Sie sind berufstätig.
  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben selbst Krankengeldanspruch.
  • Ihr Kind ist ebenfalls gesetzlich krankenversichert.
  • Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt (bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze).
  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt.
  • Ein ärztliches Attest bestätigt die Erkrankung Ihres Kindes.
  • In Ihrem Haushalt lebt kein anderer Erwachsener, der sich um Ihr Kind kümmern kann.

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir 2025 zu?

  • 2025 stehen jedem gesetzlich versicherten Elternteil pro gesetzlich versichertem Kind 15 Arbeitstage im Kalenderjahr zu.
  • Wenn Sie mehrere Kinder haben, stehen jedem Elternteil maximal 35 Arbeitstage im Kalenderjahr zu.
  • Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Kinderkrankentage bei einem Kind und maximal 70 Tage im Jahr bei mehreren Kindern.

Wer zahlt meinen Lohn, wenn das Kind krank ist?

Bei den Kinderkrankentagen handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Freistellung, die Sie bei Ihrem Arbeitgeber anmelden müssen. Ob diese Freistellung von Ihrem Arbeitgeber bezahlt wird oder nicht, hängt von Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab.

Für beide Varianten gibt es eine gesetzliche Grundlage.

Nach § 616 BGB ist eine bezahlte Freistellung grundsätzlich möglich, wenn man unverschuldet für eine verhältnismäßig unerhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Die bezahlte Freistellung kann zeitlich begrenzt werden; oft liegt die Grenze bei 5 Tagen im Jahr, denn nach aktueller Rechtsprechung müsste ein Unternehmen das Gehalt für bis zu fünf Arbeitstage fortzahlen. Der Arbeitgeber kann die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB jedoch vertraglich ausschließen.

Wenn die bezahlte Freistellung ausgeschlossen ist oder die verfügbaren bezahlten Tage bereits genutzt wurden, greift § 45 SGB V. Dieser sieht eine unbezahlte Freistellung mit der Möglichkeit des Krankengeldbezugs vor, wenn man zur Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben muss.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

  • Das Kinderkrankengeld beträgt i. d. R. bis zu 90 % des Nettoverdienstes, ist jedoch gedeckelt (s. Punkt 4).
  • Es kann bis zu 100% des Nettoverdienstes betragen, wenn in den vorangegangenen 12 Kalendermonaten steuerpflichtige Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) gezahlt wurden.
  • Der Höchstsatz bemisst sich an der jährlich angepassten Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512 € pro Monat).
  • Als Brutto-Kinderkrankengeld erhält man 70% der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze, das entspricht 128,63 € pro Tag im Jahr 2025.
  • Vom Brutto-Kinderkrankengeld werden anschließend Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
  • Das Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Entsprechend ist das Kinderkrankengeld deutlich niedriger als der eigentliche Nettoverdienst der Eltern.

Neu seit 2024: Bei stationärer Aufnahme des Kindes gilt ein unbegrenzter Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Jedes Mal, wenn Ihr Kind krank ist, erhalten Sie vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin eine sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“.

Auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung finden Sie den Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten vollständig aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Geben Sie an, ob Sie Recht auf eine Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber haben oder nicht.  

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, dass Sie aufgrund der Krankheit Ihres Kindes zu Hause bleiben müssen. Geben Sie an, wie lange Sie voraussichtlich zu Hause bleiben müssen. Falls dies noch unklar ist, können Sie auch sagen, dass Sie die Situation weiter beobachten werden. In vielen Fällen benötigt der Arbeitgeber einen Nachweis über die Krankheit des Kindes („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“), besonders wenn Sie länger als 3 Tage zu Hause bleiben.

Alle Unterlagen müssen vollständig ausgefüllt bei der Krankenkasse des Antragstellers eingereicht werden.

So geht es mit dem Kinderkrankengeld weiter

Ihr Arbeitgeber übermittelt einen Nachweis über das ausgefallene Arbeitsentgelt an Ihre Krankenkasse. Nachdem diese mit dem Nachweis Ihr individuelles Kinderkrankengeld berechnet hat, erhalten Sie das Kinderkrankengeld auf Ihr angegebenes Bankkonto.

Weitere nützliche Informationen rund um Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld

Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten, haben Anspruch auf Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund der Betreuung des kranken Kindes nicht ausüben können.

Man kann den Anspruch auf Kinderkrankengeld von einem auf den anderen Elternteil übertragen, wenn beide Eltern berufstätig und gesetzlich krankenversichert sind. Der Arbeitgeber muss jedoch zustimmen.

Privat krankenversicherte Eltern haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Es gibt jedoch Versicherungen, bei denen das Kinderkrankengeld zusätzlich mit aufgenommen werden kann. Ist das Kind selbst privat krankenversichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, auch wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist.

Muss ein Kind aufgrund eines Unfalls betreut werden, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten, insofern sich der Unfall im Kindergarten, im Hort oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin oder von dort nach Hause ereignet hat.

Eltern, deren Kind schwerstkrank ist und eine sehr geringe Lebenserwartung hat, können zeitlich unbegrenzt Krankengeld bekommen. Das Kind muss dazu nicht in ihrem Haushalt leben.

Eltern, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen, erhalten ihre Leistungen weiterhin, wenn Sie ihr krankes Kind pflegen und dem Amt zu dieser Zeit nicht zur Verfügung stehen können. Arbeitslosen steht die gleiche Anzahl an Kinderkrankentagen zu wie Berufstätigen.

Ein krankes Kind kann den gewohnten Familien- und Berufsalltag erheblich auf den Kopf stellen. Der pme Familienservice bietet berufstätigen Eltern Unterstützung und Beratung, beispielsweise mit der Vermittlung von Kinderbetreuer:innen, Notbetreuungspersonen und Haushaltshilfen. Wir stehen Ihnen gerne mit weiteren Informationen zur Verfügung!

Vermittlung Kinderbetreuung

Weiterführende Informationen und Quellen

Von Kinderzuschlag bis Kinderkrankentage: Das ändert sich 2024 (Stand: 18.03.24)

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 (Stand: 18.03.24)

So beantragst du Kinderkrankentage (Stand: 18.03.24)

Kinderkrankengeld und Freistellung von der Arbeit (Stand: 18.03.24)

Begrenzung der bezahlten Freistellung: BAG, Urteil vom 19. April 1978