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null 8 Alternativen zur Gehaltserhöhung: Benefits zur Mitarbeiterbindung

Benefits für Mitarbeiter - eine Gruppe von Menschen steht lächelnd unter eine Regenschirm
Führung & HR

8 Alternativen zur Gehaltserhöhung: Benefits zur Mitarbeiterbindung

Sachzuwendungen, Erholungsbeihilfe, Sozialfonds: Arbeitgeber:innenkönnen ihre Mitarbeitenden mit Benefits finanziell unter die Arme greifen, ohne das Gehalt zu erhöhen. Das hat Vorteile für beide Seiten.

Von Mitarbeiterbindung bis Employer Branding: Arbeitgeber:innen können nur davon profitieren, wenn sie ihren Beschäftigten Benefits anbieten. Mitarbeitende fühlen sich geschätzt, sparen sich zum Beispiel Bustickets und damit auch den Griff in den eigenen Geldbeutel. Vor allem Young Professionals legen bei der Suche nach einem Job großen Wert auf ein attraktives Benefit-Paket.

Studie: Die wichtigsten Mitarbeiter-Benefits

Mit Blick auf drastisch steigende Energiepreise und Lebenserhaltungskosten gewinnen Benefits noch mehr Bedeutung und bilden einen wichtigen Baustein, um Mitarbeiter:innen zu binden und zu unterstützen – vor allem diejenigen, die ein niedriges Einkommen haben.

 

"Menschen mit niedrigem Einkommen verfügen in der Regel auch nicht über sparsame Elektrogeräte, haben oft zugige Fenster, alte Gasthermen und schlecht isolierte Wohnungen, was die ganze Problematik noch verschärft."

​​​​​​​Caritas-Sprecher, Bericht des RedaktionsNetzwerkes Deutschland (rnd)​​​​​​​

 

 

Hinweis

Die Inhalte unserer Informations- und Servicematerialien werden mit größter Sorgfalt erstellt und regelmäßig geprüft. Für die Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Sollten rechtliche Hinweise, Empfehlungen oder Auskünfte enthalten sein, so sind diese unverbindlich. Der pme Familienservice übernimmt hierfür keine Gewähr.

 

1. Sozialfonds in finanziellen Notlagen

Beim unternehmenseigenen Sozialfonds handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss in Notlagen oder akuten Notfällen, der an Mitarbeitende ausbezahlt werden kann, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, wie z. B. durch schwere Erkrankung, Tod des Partners, Unfall, drohender Wohnraumverlust etc.

Der ausbezahlte Betrag aus dem Fond muss vom Mitarbeitenden nicht zurückbezahlt werden. Die Summe, die im Jahr zur Verfügung steht, wird vom Unternehmen selbst festgelegt.

Wichtig: Das Unternehmen muss eine Betriebsvereinbarung abschließen und festlegen nach welchen Kriterien der Sozialfonds an den oder die Antragsteller:innen ausgezahlt wird.

Zudem ist eine autonome und vertrauensvolle Stelle nötig, die den Sozialfond verwaltet, die Anträge prüft und den Betrag an den Mitarbeitenden ausbezahlt  – wie z. B. der Betriebsrat oder alternativ die Mitarbeitervertretung.

Die Details sollten Sie unbedingt vorab mit der eigenen Rechts- und Steuerabteilung klären.

Wann wird der Sozialfond ausbezahlt?

Die Bewilligung und Ausbezahlung laufen in der Regel in 3 Schritten ab:

  1. Mitarbeitende in einer Notlage stellen einen Antrag, in dem sie ihre Notlage beschreiben und angeben wofür das Geld aus dem Fond gebraucht wird .
  2. Der Antrag wird von einer unabhängigen Stelle (Betriebsrat, Mitarbeitervertretung) unter Berücksichtigung der Einkommens- und Familienverhältnisse geprüft.
  3. Erfüllt der Antrag die intern festgelegten Kriterien und die gesetzlichen Vorgaben, wird der Betrag einmalig überwiesen, zusätzlich zum Gehalt.

Der Arbeitgeber erfährt nichts davon: weder die Summe noch wer die oder der Antragsteller:in ist oder die angegebenen Gründe.

 

"Wenn jemand offensichtlich selbstverschuldet in eine Notlage gerät, die z.B. durch Eigenvorsorge hätte vermieden werden können, dann dürfen wir nichts auszahlen. Wenn aber z.B. durch Hochwasser, einem Todesfall oder schwerer Krankheit auf einmal der Verlust des Wohnraumes droht, dann ist das eine akute Notlage, in die derjenige unverschuldet gekommen ist. Mit dem Sozialfonds können wir schnell, diskret und unbürokratisch in schweren Notlage helfen."
​​​​​​
Peter Fischer, Mitarbeiterinteressenvertretung, pme Familienservice

Sie möchten mehr über den Sozialfond erfahren?

Wenn Sie Interesse an der Einrichtung eines Sozialfonds in Ihrem Unternehmen haben, melden Sie sich gerne bei Peter Fischer für weitere Informationen.

2. Arbeitgeberdarlehen

Auch das Arbeitgeberdarlehen kann eine Alternative zum üblichen Bankkredit sein und Mitarbeiter:innen in finanziellen Notlagen aus der Misere helfen.

Ein Darlehen kann in Notfällen oder Krisensituationen gewährt werden, jedoch nicht als regelmäßige finanzielle Unterstützung.

Das Darlehen ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Ist das Unternehmen dazu bereit, Darlehen zu gewähren, kann dies über einen Darlehensvertrag vereinbart werden.

In begründeten Notfällen ist ein Darlehen von der Vergütung, Vorschüssen und Abschlägen zur Vergütung abzugrenzen und steht in keinem direkten Zusammenhang mit der Arbeit und dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers. Es stellt also keine Gegenleistung für die Arbeitsleistung dar.

Wann wird das Arbeitgeberdarlehen ausbezahlt?

Drei Schritte zum Arbeitgeberdarlehen:

  1. Mitarbeitende stellen einen Antrag, der dann zusammen mit der Führungskraft bei der Personalabteilung vorlegt.
  2. Die Personalabteilung prüft im Gespräch gemeinsam mit der antragsstellenden Person und der Führungskraft.
  3. Wird das Darlehen bewilligt, erfolgt die Auszahlung über die Buchhaltung. Der Betrag wird unabhängig vom Gehalt ausbezahlt.
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Bitte beachten Sie:

Ein Darlehen sollte nicht gewährt werden, wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt, dauerhafte finanzielle Probleme bestehen oder eine Verbraucherinsolvenz zu erwarten ist.

Das Darlehen kann grundsätzlich bis zu einer Höhe von 2.600 € zinsfrei gewährt werden. Darüber hinaus ist die vorgeschriebene Berechnung von Zinsen erforderlich.

 

Möchten Arbeitgeber ein Darlehen mit Zinsen vergeben, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden. Ist im Vertrag keine Verzinsung vereinbart, ist das Darlehen zinslos zurückzuzahlen.

"Das Unternehmen muss natürlich prüfen, ob es die Mittel hat, seinen Beschäftigten ein zinsfreies Darlehen anzubieten. Der Aufwand besteht im Wesentlichen im Gespräch mit der Personalabteilung und der Führungskraft, um den Antrag zu prüfen.“
– Nils Hofert, Personalleiter, pme Familienservice

Weiterführende Informationen: Kanzlei Hasselbach

3. Steuerfreie Erholungsbeihilfe

Erholungsbeihilfen oder Erholungsgeld sind freiwillige finanzielle Zuwendungen, die Mitarbeitende von ihrem Arbeitgeber erhalten können.

Die maximale Höhe und Häufigkeit der Auszahlung dieser Leistung ist gesetzlich definiert.

Ein Unternehmen kann frei entscheiden, ob es die maximale Summe von aktuell 156 Euro für den Beschäftigten sowie 104 Euro für Lebenspartner:innen und für jedes Kind 52 Euro komplett ausbezahlt – oder weniger.

Wie der betreffende Beschäftigte seinen Urlaub verbringt, ist dabei unerheblich. Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitenden auch einen Ferienaufenthalt zuhause bezuschussen.

Wie wird die Erholungsbeihilfe ausbezahlt?

Ob Werkstudent, Mini-Jobber oder Festangestellter: Alle Mitarbeitenden dürfen eine Erholungsbeihilfe empfangen.

  • Die Erholungsbeihilfe ist an ein Kalenderjahr gebunden und kann nicht übertragen werden.
  • Die Bezuschussung darf nur innerhalb von drei Monaten vor oder nach Antritt des Urlaubs bezahlt werden.
  • Das Geld der Erholungsbeihilfe darf nur für den Zweck der Erholung ausgegeben werden.

Weiterführende Links:

www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/erholungsbeihilfe

​​​​​​​​​​​​​​www.haufe.de/erholungsbeihilfen

4. Sachbezugswert von 50 Euro pro Monat

Eine weitere Alternative zur abgabenpflichtigen Gehaltserhöhung sind Sachbezüge.

Jedes Unternehmen kann Mitarbeitenden bis zu 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Bei Überschreitung des Betrages greift die Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht.

Der Sachbezug darf nur einmal je Mitarbeiter:in und Monat gewährt werden.

Sachbezüge sind zum Beispiel:

  • Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten
  • Mahlzeiten
  • Arbeitskleidung
  • Benzin- oder sonstige Gutscheine (keine Marktplatzgutscheine, wie z.B. von Amazon und Kaufland)
  • Eintrittskarten

Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Geschenke zu Geburtstagen, Jubiläen oder einem persönlichen Anlass kann ein Arbeitgeber zusätzlich zu den Sachbezügen tätigen. Für Geschenke gilt ein steuerfreier Höchstbetrag von 60 € je persönlichem Anlass.

Weiterführende Informationen:

www.edenred.de/sachbezug-2022

www.smartsteuer.de/online/lexikon/s/sachbezuege

5. Jobtickets & Monatskarten

Angesicht der aktuell sehr hohen Benzin- und Dieselpreise dürfte das Thema für viele Mitarbeitende besonders interessant sein.

In die Kategorie Jobticket fallen Monats- oder Jahrestickets, die Firmen bei Verkehrsbetrieben für den Öffentlichen Nahverkehr erwerben und anschließend kostenlos oder gegen Zuzahlung an ihre Angestellten weitergeben werden.

Die Überlassung des Jobtickets muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen.

Sowohl für das Jobticket als auch für den Arbeitgeberzuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Steuerbefreiung seit dem 01.01.2019.

6. Leasingrad

Anbieter für Leasing-Dienstfahrräder gibt es mittlerweile viele. Bei ihnen können Arbeitgeber für einen vorab definierten Zeitraum Fahrräder leasen.

Meist laufen solche Verträge über 36 Monate. Im Anschluss muss das Leasingrad zurückgegeben werden – oder kann vom Mitarbeitenden gekauft werden. Möglich ist auch, den Vertrag zu verlängern, das alte Leasingrad zurückzugeben und ein neues Modell zu bekommen.

Das zahlt sich auch für den Arbeitgeber aus: Laut einer Studie sind Mitarbeitende, die ganzjährig mit dem Rad zur Arbeit kommen, pro Jahr etwa 1,4 Tage weniger krank und fühlen sich auch besser.

Wie erhält die/der Mitarbeiter:in das Leasingrad?

Der Arbeitgeber least das Rad. Der Arbeitnehmer fährt es, wann immer er oder sie will, ob zur Arbeit oder in der Freizeit. Die monatliche Leasingrate zahlt der Arbeitnehmer durch eine Umwandlung seines Gehalts.

Das heißt: Das Bruttogehalt der Arbeitnehmer wird um die Leasingrate gekürzt. Davon profitieren beide Seiten: Sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber zahlen dank des geringeren Bruttogehalts des Arbeitnehmers weniger Sozialabgaben. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit müssen analog eines Dienst-PKW abgerechnet werden.

„Administrativer Aufwand entsteht vor allem dann, wenn der Leasingvertrag von Mitarbeitenden unterbrochen wird, zum Beispiel aufgrund einer langen Erkrankung, Schwangerschaft oder wenn das Teammitglied vor Ablauf der 36 Monate Leasingzeit ausscheidet.“

Anke Bechler, Personalbereich, pme Familienservice

Weiterführende Links:

​​​​​​​www.impulse.de/recht-steuern/dienstfahrrad

7. Private Versicherungen zu Sonderkonditionen

Betriebliche Altersvorsorge ist super, aber zusätzlich noch die Möglichkeit als Mitarbeiter:in zu haben, weitere vergünstigte Versicherungen abzuschließen, macht dieses Angebot noch attraktiver.

Beim pme Familienservice können die Teammitglieder über einen Versicherungsdienst die wichtigsten privaten Versicherungen abschließen, wie Haftpflicht, Unfall, Wohngebäude, Hausrat, Kfz und mehr.

Auf Wunsch erhalten die Mitarbeitenden individuelle Angebote zu weiteren Versicherungen (z. B. Riester-Rente, Krankenzusatz- oder Pflegeversicherung).

Wie kommt der Mitarbeitende an die Versicherung?

Über eine eigene Website der Versicherung für Ihr Unternehmen können Mitarbeitende alle zum Vertragsabschluss relevanten Unterlagen abrufen. Besonderes Plus: Auch Ehe oder Lebenspartner können von den Sonderkonditionen profitieren.

Bitte beachten Sie:

Der Arbeitgeber erhält vom Versicherer keinerlei Geldleistungen oder Provision, übernimmt andererseits aber auch keine Haftung für die Leistungen und Verträge.

 

"Wir haben die Vorauswahl der Versicherungen getroffen. Und dann bestand der größte Aufwand darin, unsere Teammitglieder darüber zu informieren – über Flyer, das Intranet und die Mitarbeiterzeitschrift zum Beispiel.“
– Nils Hofert, Personalleiter, pme Familienservice

8. Mittagessen und Getränke

Um Beschäftigte bei der Lebenshaltung unter die Arme zu greifen, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mittagessen und Getränke kostenfrei bereitstellen.

​​​​​​​Das Unternehmen kann den geldwerten Vorteil mit 25 Prozent pauschal versteuern. Der große Vorteil dabei: Bei der pauschalen Versteuerung fallen keine Sozialabgaben an.

 

„In der Berliner Zentrale bekommen wir das Mittagessen von einem Caterer geliefert und die Teammitglieder essen auch hier im Büro vor Ort. Der Aufwand besteht darin, dass ich das Essen annehme, anrichte, das Geschirr abräume und abspüle und die Küche sauber halte. Außerdem bekomme die Teammitglieder noch frischen Salat dazu, den ich täglich schnipple und bereitstelle. 4 bis 5 Stunden bin ich täglich damit beschäftigt.“

Anke Brennecke, Hauswirtschafterin, pme Familienservice

 

Weiterführende Informationen:

Verpflegungs­zuschuss steuerfrei – Alle Infos 2024​​​​​​​

 

Plakatbestellung: Beratung bei finanziellen Schwierigkeiten

Sind Sie Arbeitgeber und bereits Kunde unserer Einkommens- und Budgetberatung? Informieren Sie Ihre Beschäftigten über Ihr Angebot.
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