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Geförderte Pflege-WG – eine Alternative für das Alter

Gemeinsam statt einsam, selbstbestimmt statt im Heim: Eine Pflege-WG hat viele Vorteile und wird von der Pflegeversicherung finanziell unterstützt.

Die Pflegeversicherung fördert Pflege-WGs für Senior:innen mit einer Anschubfinanzierung, einem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und einem Wohngruppenzuschlag.

Was ist eine geförderte Wohngruppe?

Bei einer geförderten Wohngruppe ziehen mehrere Menschen mit Pflegegrad, aber auch Angehörige ohne Pflegegrad, in eine gemeinsame Wohnung oder Immobilie. Sie können selbst eine Wohngruppe gründen oder aber in eine geförderte Wohngruppe einziehen. 

Was sind die Vorteile einer geförderten Wohngruppe?

  • Sie haben ein eigenes Zimmer, das Sie nach Ihren Vorstellungen gestalten und in das Sie sich zurückziehen können.
  • Sie können eine Wohngruppe in Ihrem bisherigen Wohnumfeld gründen und weiterhin in der Nähe von Familie und Freunden wohnen.
  • Sie bestimmen, mit wie vielen und welchen Personen Sie zusammenleben möchten.
  • Die Wohngruppe bietet ein geselliges soziales Leben, denn es ist immer jemand in der Nähe.
  • Anders als in einem Pflegeheim entscheiden die Bewohner:innen selbst , wie sie den Alltag gestalten.
  • Auch Angehörige ohne Pflegegrad können in eine geförderte Wohngruppe einziehen.

Was sind die Voraussetzungen für eine geförderte Wohngruppe?

Mindestens drei und maximal 12 Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 können in einer geförderten Wohngruppe zusammenleben. Zusätzlich können Personen ohne Pflegegrad (z.B. Angehörige) einziehen. Diese erhalten jedoch keinen Wohngruppenzuschlag. 

Achtung: Die Bewohner:innen der Wohngruppe müssen zum Zweck der gemeinsamen Betreuung eingezogen sein. Es ist nicht möglich, dass sich drei Personen mit Pflegegrad, die bereits aus familiären Gründen zusammengewohnt haben – z.B. ein Ehepaar und eine Tante, – in eine geförderte Wohngruppe umwandeln. Mindestens eine Person muss neu hinzugezogen sein (BSG-Urteil vom 18.02.2016 B3P5/14R).  

Profitieren Sie von unserer Kooperation mit Bring-together

Bring-together ist eine Matching-Plattform für gemeinsames Wohnen, die bei der Suche nach passenden Wohnprojekten, Immobilien und Gleichgesinnten in der Nähe unterstützt.

Beschäftigte unserer Kundenunternehmen mit entsprechendem Vertrag können das Angebot von Bring together zu vergünstigten Konditionen nutzen: Der pme Familienservice übernimmt für sechs Monate die Kosten im 65 Euro Plus Tarif. Falls Sie nicht verlängern, endet der Vertrag nach dieser Zeit automatisch. 

Wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Geschäftskundenbetreuung oder nutzen Sie unser Portal Mein Familienservice. Der pme Familienservice platziert Ihr Anliegen auf der Matching-Plattform Bring Together und unterstützt Sie tatkräftig bei den weiteren Schritten.

Sie sind noch kein Kunde des pme Familienservice? Kontaktieren Sie uns!

 Kostenlose Webinare für alle Interessierten

Der pme Familienservice und bring-together veranstalten vierteljährlich kostenfreie Info-Webinare zum Thema geförderte Wohngruppen.

Sie erfahren mehr über die Gründung, Förderung und Organisation von Pflege-Wohngruppen und erhalten wertvolle Impulse, wie Sie den besten Weg für sich und Ihre Angehörigen finden - egal, ob Sie bereits konkrete Pläne haben oder erst einmal reinschnuppern möchten.

Kostenlose Info-Webinare

 


 

Finanzielle Anreize zur Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe

Anschubfinanzierung bei Gründung einer Wohngruppe

Wenn Sie eine geeignete Wohnung oder ein Haus haben, können Sie selbst eine Wohngruppe gründen und anderen Räume anbieten. Dafür können Sie die Anschubfinanzierung nutzen: Die Förderung bei der Neugründung beträgt einmalig 2.500 Euro für jede anspruchsberechtigte Person (mindestens Pflegegrad 1), maximal jedoch 10.000 Euro pro Wohngruppe (vgl. § 45e SGB XI).

Die Voraussetzungen sind die gleichen wie für den monatlichen Wohngruppenzuschlag (mindestens drei, maximal 12 Personen mit Pflegegrad 1 - 5). Die Anschubfinanzierung ist innerhalb eines Jahres nach Gründung der Wohngruppe zu beantragen, der Antrag kann aber auch vor der Gründung und dem Umzug erfolgen. 

Wohngruppenzuschlag

Mit dem Wohngruppenzuschlag von monatlich 214 Euro pro pflegebedürftiger Person kann eine Wohngruppenleitung beschäftigt werden, die unabhängig von der Pflege organisatorische, verwaltende, hauswirtschaftliche oder betreuende Unterstützung leistet. Dafür benötigt sie keinen besonderen Berufsabschluss. Wichtig ist, dass sie Aufgaben für die Gruppe übernimmt, jedoch keine Assistenz für einzelne Bewohner:innen. Die Wohngruppenleitung ist bei Neugründung von den Mitgliedern der Wohngruppe zu bestimmen. 

Wichtig: Über den Wohngruppenzuschlag darf nur die Wohngruppenleitung finanziert werden. 

Der Wohngruppenzuschlag basiert auf § 38a SGB XI und wird bei der Pflegeversicherung beantragt. Dazu müssen Sie nachweisen, dass ein Pflegegrad vorliegt, eine Wohngruppe vorhanden ist und bereits eine Person gefunden und beauftragt wurde, die die Aufgabe als Wohngruppenleitung erfüllt (hier genügen Name und Kontaktdaten). 

Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 erhalten auf Antrag von der Pflegekasse bis zu 4.000 Euro als Zuschuss, um eine Wohnung so umzubauen, dass häusliche Pflege möglich ist (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Maximal vier Bewohner:innen mit Pflegegrad können diesen Zuschuss erhalten, etwa für eine gemeinsam genutzte Küche oder ein für pflegebedürftige Menschen gut nutzbares Badezimmer und WC. 

Somit ist der Zuschuss auf insgesamt 16.000 Euro pro Wohngruppe gedeckelt. Leben mehr als vier Personen in der Wohngruppe, wird das Geld entsprechend der Anzahl der Bewohner:innen aufgeteilt. Bei acht Personen, erhält jede 2.000 Euro. Ändert sich die Pflegesituation, kann der Zuschuss ein zweites Mal beantragt werden – z. B. wenn ein:e Bewohner:in einen Rollstuhl benötigt und eine Rampe zum Haus erforderlich ist. 

Poolen von Leistungen aus Pflegeversicherung und Krankenkasse 

Der große Vorteil der Wohngemeinschaft liegt im sogenannten Poolen der Leistungen. Beispielsweise können mehrere Personen denselben Pflegedienst beauftragen und sich so zusätzliche Betreuungszeiten leisten. Auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben wie dem Kochen können so effizientere Lösungen gefunden werden.

AOK: Poolen von Leistungen

Welche Kosten entstehen für Bewohner:innen einer Wohngruppe?

Die Kosten für die Wohngruppe setzen sich für jede:n Mitbewohner:in aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • (Anteilige) Kaltmiete für das Zimmer,
  • Beteiligung an den Kosten für die Gemeinschaftsräume,
  • (anteilige) Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, TV, Internet, Telefon etc.),
  • Ggf. Kosten für Hilfspersonal (Hausputz etc.).

Eine geförderte Wohngruppe ist deutlich günstiger als stationäres Wohnen. Derzeit betragen die monatlichen Zuzahlungen für die vollstationäre Pflege mindestens 2.500 Euro pro Monat, lokal können sie sogar noch deutlich höher sein.

Wie kann das Mietverhältnis aussehen?

Es gibt drei mögliche Varianten für eine geförderte Wohngruppe:

Ein:e Bewohner:in ist Hauptmieter:in, alle anderen Untermieter:innen. 

Die Gemeinschaft schließt einen Mietvertrag mit der/dem Vermieter:in. Alle Bewohner:innen sind im Vertrag aufgeführt. Bei einem Bewohnerwechsel muss  der Vertrag jedes Mal angepasst werden.

Jede:r Mieter:in schließt einzeln einen Mietvertrag mit der/dem Vermieter:in ab, und zwar über den jeweiligen Privatbereich sowie über die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume. Der Vorteil: Diese Variante bedeutet den geringsten Aufwand für die übrigen Bewohner:innen, wenn ein Mitglied auszieht. Zudem haftet nur der/die jeweils betroffene Mieter:in für die Mietzahlungen sowie die eventuell von ihm/ihr verursachten Schäden. 

Checkliste: Wie gründet man eine geförderte Wohngruppe?

Eine Pflege-WG zu gründen, erfordert sorgfältige Planung. Hier eine Checkliste, die den Prozess übersichtlich darstellt:

Geeignete Immobilie finden oder bereitstellen  

  • Barrierefreiheit sicherstellen.
  • Gemeinschaftsräume planen (Küche, Wohnzimmer, Bad).
  • Rückzugsmöglichkeiten für alle Bewohner:innen schaffen.

Gruppe zusammenstellen  

  • Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 finden (3-12 Personen)
  • Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 bis 5 finden (3-12 Personen).

Anträge stellen  

  • Anschubfinanzierung bei der Pflegekasse beantragen (bis 1 Jahr nach Einzug).
  • Wohngruppenleitung finden, Wohngruppenzuschlag beantragen.
  • Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen (vor Baubeginn).

Wohngruppenvertrag und Hausordnung aufsetzen

  • Aufgaben und Pflichten für alle Bewohner:innen festlegen.
  • Pflegedienstleistungen und Betreuungspläne erstellen.

Wohngruppenleitung auswählen

  • Person für organisatorische Aufgaben bestimmen und anstellen.

Pflegedienste und Krankenkassenleistungen organisieren  

  • Pflege-, Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen mit Pflegediensten koordinieren

Verschiedene Möglichkeiten der Pflege in der WG

Eine große Stärke einer Pflege-WG liegt in der Flexibilität der Pflegegestaltung. Die Bewohner:innen entscheiden selbst, wie und von wem sie betreut werden möchten. Dabei gibt es verschiedene Optionen:

Pflege durch Angehörige oder Laien: Wenn sich Familienmitglieder oder ehrenamtliche Helfer um die Pflege kümmern, zahlt die Pflegeversicherung Pflegegeld. Dieses Geld kann zur Unterstützung der pflegenden Personen verwendet werden.

Pflege durch einen ambulanten Dienst: Hier greift die sogenannte Sachleistung der Pflegeversicherung, die die Kosten für einen professionellen Pflegedienst übernimmt.

Eine Besonderheit ist das Pooling der Leistungen: Entscheiden sich mehrere Bewohner:innen für denselben Pflegedienst, können die Leistungen gemeinsam in Anspruch genommen werden. Dies erhöht die Effizienz und ermöglicht oft zusätzliche Betreuungszeiten. Wichtig: Jeder Bewohner kann sich auch für einen eigenen Pflegedienst entscheiden, allerdings entfallen dann die Kostenvorteile des Poolens.

Ist eine Pflege-WG das Richtige für mich?

Eine Pflege-Wohngemeinschaft ist mehr als nur ein alternatives Wohnmodell – sie erfordert Offenheit, Gemeinschaftssinn und Kompromissbereitschaft. Bevor Sie sich für diese Wohnform entscheiden, sollten Sie ehrlich prüfen, ob das Leben in einer solchen Gemeinschaft Ihren Bedürfnissen entspricht.

Die Pflege-WG ist eine gute Wahl, wenn Sie
Geselligkeit und Gemeinschaft schätzen: In einer Pflege-WG leben Sie mit anderen Menschen zusammen. Es wird immer jemand in Ihrer Nähe sein, mit dem Sie sprechen, den Alltag teilen oder etwas unternehmen können. 
offen für Kompromisse sind: Gemeinschaftliches Wohnen erfordert Flexibilität. Sie teilen nicht nur Räume wie Küche oder Wohnzimmer, sondern auch Entscheidungen – etwa über die Alltagsgestaltung oder Pflegeorganisation. 
aktiv mitgestalten möchten: Viele Pflege-WGs setzen auf die aktive Beteiligung ihrer Mitglieder. Ob Kochen, Einkaufen oder die Pflege des gemeinsamen Gartens – es wird erwartet, dass Sie sich, so weit es geht, in den Alltag der Gruppe einbringen. Dies ist eine gute Möglichkeit, weiter aktiv zu bleiben.

Fazit: eine persönliche Entscheidung

Die Entscheidung, in eine Pflege-WG zu ziehen, ist stark von Ihren persönlichen Bedürfnissen und Lebensgewohnheiten abhängig. Für gesellige Menschen, die auch im Alter aktiv bleiben und Verantwortung im Alltag übernehmen möchten, bietet eine Pflege-WG viele Vorteile. Sie bietet nicht nur Unterstützung in der Pflege, sondern auch ein soziales Umfeld, das vor Vereinsamung schützt. Wer jedoch viel Rückzugsraum benötigt und nur schwer Kompromisse eingeht, sollte sich gut überlegen, ob eine Pflege-Wohngemeinschaft die richtige Wahl ist.


 

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