Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung
Lärm, Schichtdienst, häufige Störungen, wenig soziale Unterstützung: Es gibt viele Einflüsse, die die Psyche eines Beschäftigten langfristig belasten können. Fällt er oder sie dann lange Zeit aus, kostet es das Unternehmen viel Geld. Umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBU Psyche) durchführen.
Lesen Sie im Artikel:
- Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?
- Wie oft muss eine GBU Psyche durchgeführt werden?
- Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht des Arbeitgebers?
- Warum ist eine GBU Psyche notwendig?
- Welche psychischen Belastungen gibt es?
- Wie setze ich eine GBU Psyche in meinem Unternehmen um?
- Kann jeder eine GBU Psyche durchführen?
- Prozessschritte für die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
- Was passiert, wenn ein Unternehmen keine GBU Psyche durchführt?
- Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung mit dem „Safety-Paket"
1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?
Jährlich gibt es etwa 60 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Erkrankungen. Zudem steigen die Frühverrentungen durch psychische Gründe rasant. Für Unternehmen entsteht dadurch ein enormer wirtschaftlicher Schaden.
Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist es, Gesundheitsgefahren und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorzubeugen und Beschäftigte zu entlasten. Die psychische Gefährdungsbeurteilung hilft herauszufinden, mit welchen Maßnahmen sich Arbeit gesünder und weniger stresserzeugend gestalten lässt.
2. Wie oft muss eine GBU Psyche durchgeführt werden?
Zum Schutz der Beschäftigten sieht das Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige Überprüfung der psychischen Belastung vor, da sich Arbeitsbedingungen und Stressfaktoren im Laufe der Zeit ändern können. Somit wird die GBU Psyche nicht als einmalige Maßnahme betrachtet, sondern fortlaufend umgesetzt. Es wird empfohlen, dass Unternehmen die GBU Psyche regelmäßig alle zwei bis drei Jahre wiederholen, um sicherzustellen, dass potenzielle psychische Belastungen erkannt und passende Maßnahmen ergriffen werden.
Es kann jedoch auch Situationen geben, in denen eine frühere Überprüfung erforderlich ist:
Kritische Rückmeldungen von Mitarbeitenden in etwa, das Auftreten von Berufskrankheiten oder hohe Fehlzeiten sind mögliche Anhaltspunkte die GBU Psyche fortzuschreiben bzw. früher zu wiederholen.
3. Ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht des Arbeitgebers?
Bereits seit 2013 ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung (GBU Psyche) eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht für alle Arbeitgeber ab einem Beschäftigten. Geregelt ist sie im Arbeitsschutzgesetz §§ 5, 6.
Das bedeutet: Alle Unternehmen und Arbeitgeber müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln, die sich aus den psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben.
4. Warum ist eine GBU Psyche notwendig?
Da die GBU Psyche für alle Unternehmen ab einem Beschäftigten gesetzlich verpflichtend ist, sollte sie nicht erst durchgeführt werden, wenn es bereits deutliche Anzeichen für psychische Belastungen am Arbeitsplatz gibt. Sie sollte präventiv durchgeführt werden, um potentielle Belastungen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten.
Über die gesetzliche Pflicht hinaus, ist es aus folgenden Gründen ratsam eine GBU Psyche durchzuführen
- Veränderung des Arbeitsplatzes: Wenn es Veränderungen in den Arbeitsabläufen, dem Unternehmen selbst oder den Arbeitsbedingungen gibt, ist es wichtig, eine GBU Psyche durchzuführen, um potenzielle Risiken aus der veränderten Situation für die psychische Gesundheit zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
- Hohe Arbeitsbelastung und Stressfaktoren: Wenn die Arbeitsbelastung kontinuierlich hoch ist, psychische Stressfaktoren vorhanden sind oder es Anzeichen für Burnout oder andere mentale Probleme gibt, sollte eine GBU Psyche durchgeführt werden. So können Belastungen schnell identifiziert und Strategien zur Stressbewältigung und -prävention entwickelt werden.
- Rückmeldung von Beschäftigten als Expert:innen des Arbeitsplatzes: Wenn Mitarbeiter:innen sich über psychische Belastungen äußern, sollte man diese ernstnehmen. Denn eine GBU Psyche kann dazu beitragen, die genauen Ursachen der Belastungen zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erörtern. Das Einbeziehen von Rückmeldungen hilft aber auch Ressourcen und vorhandene Stärken im Unternehmen zu identifizieren.
- Prävention: Noch bevor eine psychische Belastung im Unternehmen zu einem Problem wird, ist eine GBU Psyche zu empfehlen. Dies fördert das Wohlbefinden der Beschäftigten im Allgemeinen und kann von vornherein für ein besseres Arbeitsklima sorgen.
5. Welche psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gibt es?
Oft werden psychische Belastungen am Arbeitsplatz in diese fünf Bereiche eingeteilt:
- Arbeitsinhalt/Arbeitsaufgabe (z. B. Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum)
- Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitszeiten, Arbeitsunterbrechungen)
- Soziale Beziehungen (z. B. Anzahl sozialer Kontakte, soziale Unterstützung, Qualifikation der Führungskräfte)
- Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Beleuchtung, Ergonomie)
- Neue Arbeitsformen (z. B. Mobilität, atypische Arbeitsverhältnisse, zeitliche Flexibilisierung)
6. Wie setze ich eine GBU Psyche in meinem Unternehmen um?
Doch bevor eine GBU Psyche erfolgreich umgesetzt werden kann, stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie sie diese überhaupt umsetzen sollen. Denn es gibt keine allgemeinen Vorschriften, wie eine Umsetzung konkret zu erfolgen hat, sondern lediglich die Vorgabe, dass sie innerhalb der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung stattfinden soll. Wie letztendlich die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung zu erfolgen hat, ist demnach Sache des Arbeitgebers.
So kann die Ausgestaltung der einzelnen Prozessschritte einer GBU Psyche an die Rahmenbedingungen, Bedürfnisse und Strukturen des Unternehmens angepasst und die fürs Unternehmen passenden Methoden zur Ermittlung ausgewählt werden.
Zur Ermittlung können Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungsinterviews oder auch Workshops genutzt werden. Die Kombination der Verfahren ist ebenso möglich. Um das für das Unternehmen geeignete Verfahren festzulegen, sollten die Vor- und Nachteile der jeweiligen Vorgehensweisen berücksichtigt sowie die spezifischen Anforderungen und bestehenden Strukturen des Unternehmens einbezogen werden.)
7. Kann jeder eine GBU Psyche durchführen?
Im Unternehmen können eine interne Arbeitsgruppe gebildet oder bereits bestehende Strukturen genutzt werden, die aus Vertreter:innen wichtiger Bereiche wie Geschäftsleitung, HR, Betriebsrat, Arbeitsschutz, Führungskräften, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung etc. bestehen kann. Hier gilt aber zu beachten , dass erforderliche Fachkenntnisse vorliegen und der Datenschutz gewährleistet werden müssen.
Außerdem kann ein externer Dienstleister hinzugezogen werden, der Erfahrung in der Umsetzung einer GBU Psyche hat und geeignete Maßnahmenableiten kann.
8. Prozessschritte für die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Die Leitlinie der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfiehlt folgende Prozessschritte für die Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung:
Schritt 1: Festlegung von Tätigkeiten/Bereichen
Schritt 2: Ermittlung der psychischen Belastung der Arbeit
Schritt 3: Beurteilung der psychischen Belastung der Arbeit
Schritt 4: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Schritt 5: Wirksamkeitskontrolle
Schritt 6: Aktualisierung/Fortschreibung
Schritt 7: Dokumentation
Aus: Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung,
Arbeitsschutz in der Praxis, GDA 2017, S. 6
9. Was passiert, wenn ein Unternehmen keine GBU Psyche durchführt?
Kommen Unternehmen dieser arbeitsschutzgesetzlichen Pflicht trotz wiederholter Aufforderung nicht nach und gefährden dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten, sind neben hohen Bußgeldzahlungen bis zu 25.000 Euro und der Einstellung des betroffenen Arbeitsbereichs auch Freiheitsstrafen mögliche Konsequenzen.
Unternehmen sind demnach verpflichtet, Risikofaktoren für ihre Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Dieser Kreislauf muss regelmäßig durchgeführt werden, damit dauerhaft eine Rechtssicherheit besteht.
10. Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung mit dem „Safety-Paket" des pme Familienservice
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kann für viele Unternehmen abschreckend wirken. Gilt es doch einige Prozessschritte zu beachten, um den Kreislauf rechtssicher und so verständlich wie möglich zu erhalten.
Darum haben wir ein rechtssicheres, modulares, effizientes und bedarfs- und mitarbeiterorientiertes GBU Psyche Safety-Paket entwickelt. Mit diesem Basis-Paket geben wir Ihnen alle notwendigen Maßnahmen an die Hand, die Sie benötigen, um eine lückenlose und rechtssichere Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen durchzuführen.
Schnell und transparent: Vorteile einer Gefährdungsbeurteilung mit dem pme Familienservice
- Mit unserer GBU Psyche sehen Sie schnell und transparent, wo der Schuh bei Ihrer Belegschaft drückt.
- Sie erkennen sofort die Motivationsfaktoren und Stellschrauben und können diese nutzen, weiter ausbauen oder anpassen.
- Sie sehen transparent, welche Rahmenbedingungen die Einflussmöglichkeiten begrenzen (z. B. fehlende Kinderbetreuung im Home-Office)
- Die GBU Psyche fördert den innerbetrieblichen Austausch und das gegenseitige Lernen (Best Practice) und stärk zudem die Motivation der Belegschaft.
- Alle Beschäftigten haben Zugang zur Mindance-App.
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