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Eltern mit zwei Kindern sitzen lachend zusammen im Wohnzimmer auf dem Boden
Eltern & Kind

Mehr Geld für Familien: gesetzliche Änderungen 2025

Zum Jahresbeginn gibt es eine gute Nachricht für Familien: Das Kindergeld erhöht sich von 250 Euro auf 255 Euro pro Monat je Kind, und der Kinderfreibetrag steigt um 60 Euro. Zusätzlich wurde der Mindestlohn angehoben und damit auch die Verdienstgrenze für Minijobs.

Das Kindergeld ist zentraler Bestandteil der Familienunterstützung

Das Kindergeld gehört zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland und wird einkommensunabhängig gezahlt. Es unterstützt Eltern dabei, die Kosten für ihre Kinder zu decken, und bietet eine monatliche Grundsicherung, die unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern gezahlt wird.

Wie hoch ist das Kindergeld 2025?

Ab Januar 2025 erhöht sich das Kindergeld um 5 Euro von 250 Euro auf 255 Euro pro Monat für jedes Kind. 

Ebenso steigt der Sofortzuschlag um 5 Euro auf 25 Euro pro Monat. Damit liegt der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags bei 297 Euro pro Kind.  

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Wer in Deutschland wohnt und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld gemäß den Paragrafen 62 ff. des Einkommensteuergesetzes (EStG). Für Familien ist dies ein verlässlicher Beitrag zur Deckung der laufenden Ausgaben. 

Für welche Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich: 

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder, die sich in einer Ausbildung befinden, bis zum 25. Lebensjahr,
  • und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Sollte ein Kind aufgrund eines fehlenden Ausbildungsplatzes eine Ausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gilt es weiterhin als in Ausbildung befindlich und bleibt im Anspruchszeitraum berücksichtigt.

Wer erhält das Kindergeld?

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, die das Kind betreut. Wenn das Kind mit beiden Elternteilen zusammenlebt, können diese entscheiden, wer von ihnen das Kindergeld beziehen soll. 

Auch Eltern, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld beziehen, beispielsweise wenn sie in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit stehen oder bestimmte Tätigkeiten im Ausland ausüben. 

Beantragung und Auszahlung des Kindergeldes

Der Antrag ist in der Regel unkompliziert und online möglich, sodass Familien schnell Unterstützung erhalten können. Vollwaisen oder Kinder, die ihre Eltern nicht kennen, haben die Möglichkeit, das Kindergeld selbst zu beantragen. 

Weitere Informationen zum Antrag auf Kindergeld finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.  
Weitere Informationen zum Antrag auf Kindergeld finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.  

Kinderfreibeträge und steuerliche Entlastung für Familien

Der Kinderfreibetrag bietet eine steuerliche Entlastung für Familien. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt automatisch, ob der Freibetrag für Kinder oder das Kindergeld die günstigere Option ist. Eltern müssen dies also nicht separat beantragen.  

Die Freibeträge sind besonders attraktiv für Eltern mit höherem Einkommen, da sie die steuerliche Belastung senken. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den für die Familie günstigeren Betrag, was dazu führt, dass entweder das Kindergeld oder der Steuerfreibetrag genutzt wird. 

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Ab Januar 2025 steigt der Kinderfreibetrag auf 6.672 Euro (3.336 Euro je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf liegt unverändert bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Daraus ergibt sich eine Anhebung des Kinderfreibetrags um 60 Euro von 9.540 Euro auf insgesamt 9.600 Euro pro Kind (4.800 Euro je Elternteil). 

Gibt es eine Altersgrenze für Kinderfreibeträge?

Die Altersgrenzen für die Berücksichtigung der Freibeträge sind identisch mit denen für das Kindergeld.

Erhöhung des Mindestlohns und Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze

Ab Januar 2025 wird die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs in Deutschland auf 556 Euro angehoben. Diese Änderung geht Hand in Hand mit der Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde. 

Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen für Minijobs finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale

Mutterschutz, Kindergeld & Co.: die pme-Elternberatung

Unsere Elternberater:innen begleiten Eltern in allen Fragen von der Schwangerschaft bis zum Erwachsenwerden des Kindes.  

Persönlich und vertraulich: Wir sind online, telefonisch und vor Ort für Sie da. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der pme Elternberatung.   

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