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Hinweisgeberschutzgesetz – was Unternehmen jetzt tun müssen
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Die Bedeutung von Whistleblowern ist in den letzten Jahren auch in der EU ins Bewusstsein gerückt. Vor zwei Jahren verabschiedeten die Mitgliedsstaaten eine Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower Protection Directive).
Bis zum 17. Dezember 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, nationale Gesetze zu erlassen, die dieser Richtlinie entsprechen. Da es die Bundesregierung verpasst hat, sich in der abgelaufenen Legislaturperiode auf einen Gesetzesentwurf zu einigen, ist es unwahrscheinlich, dass bis zum Stichtag ein entsprechendes Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft treten wird. Unternehmen sollten dennoch jetzt schon aktiv werden. Denn Hinweisgeber können ab dem 17. Dezember auf die Richtlinien verweisen und Schadensersatz einfordern.
Was bedeutet Hinweisgeberschutz?
Hinweisgeberschutz bedeutet, dass Personen (Hinweisgeber oder Whistleblower), die mit einer Meldung illegale Missstände aufdecken und damit die Gesellschaft unterstützen, durch ein Gesetz vor Repressalien geschützt sind. Bisher erfahren Whistleblower noch keinen umfassenden Schutz. Viel zu oft werden sie als „Denunzianten“ oder „Blockwart“ stigmatisiert. Damit Menschen sich trauen, Missstände ans Licht zu bringen, erfordert es den professionellen Einsatz von Hinweisgebersystemen in Unternehmen und im öffentlichen Sektor.
Was müssen Unternehmen über das Hinweisgeberschutzgesetz wissen?
- Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigte müssen sichere interne Hinweisgebersysteme einführen.
- Eine Meldung muss mündlich, schriftlich und auf Wunsch auch persönlich abgegeben werden können.
- Innerhalb von 7 Tagen muss die interne Meldestelle den Eingang der Meldung bestätigen.
- Innerhalb von drei Monaten muss die Meldestelle dem Whistleblower rückmelden, welche Maßnahmen in der Folge ergriffen wurden.
Was ist unter Hinweisgebersystem zu verstehen?
Die EU-Richtlinie spricht von Meldekanälen. Dabei kann es sich um Ansprechpartner im Unternehmen – zum Beispiel jemand aus der Compliance- oder Rechtsabteilung handeln –, der telefonisch und schriftlich erreichbar ist. Alternativ kann das Unternehmen einen externen Ansprechpartner beauftragen. Eine weitere Möglichkeit sind elektronische Hinweisgebersysteme. Dabei können die Meldenden entscheiden, ob Sie anonym bleiben oder sich namentlich zeigen. Diese Meldung geht dann entweder in einer internen Abteilung ein oder bei einem extern beauftragten Anwalt. Große Unternehmen bieten oft mehrere Möglichkeiten an.
Richten Sie interne Compliance-Strukturen ein!
Es ist ratsam, sich rechtzeitig um die Einrichtung professioneller interner Compliance-Strukturen zu kümmern, um die Meldung des Whistleblowers über externe Meldekanäle zu verhindern. Denn ein Hinweisgebersystem ist vor allem dann effektiv, wenn es in eine vertrauensvolle und transparente Unternehmenskultur eingebettet ist. Gute interne Kommunikation ist dabei von besonderer Bedeutung.
Der pme Familienservice bietet einen „Integrity Service“ als externe Vertrauensstelle an. Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne an unsere Geschäftskundenbetreuer wenden.
Quellen:
https://www.business-keeper.com/wissen/blog/artikel/hinweisgeberschutzgesetz
https://www.dw.com/de/wo-whistleblower-hilfe-bekommen/a-59816192
https://www.dw.com/de/eu-will-whistleblower-besser-sch%C3%BCtzen/a-48355294
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/whistleblowing-compliance-hinweisgebersystem-1.5472153
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