Asset-Herausgeber

Frau, die zuhause Gewalt erlebt, im Beratungsgespräch
Psyche

Gewalt zu Hause: Wie Arbeitgeber helfen können

Wer häusliche Gewalt erlebt, für den wird der Arbeitsplatz oft zum geschützten Raum. Führungskräfte können die Opfer unterstützen: mit Verständnis, Gesprächsbereitschaft und der Vermittlung von Hilfsangeboten.   

Es wird oft unterschätzt: Wenn sich Beschäftigte bei der Arbeit krankmelden, kann der Grund sein, dass ihnen zu Hause psychische, physische oder sexuelle Gewalt angetan wurde. Unternehmen können in dieser heiklen Situation unterstützen. Doch wichtig sind ein sensibler Umgang und die richtigen Unterstützungsangebote.

pme Lebenslagen-Coach Jutta Dreyer gibt Tipps, wie Sie als Arbeitgeber:in und Führungskraft betroffene Beschäftigte unterstützen können.

Dieser Vimeo Inhalt kann erst geladen werden, wenn Sie die Datenschutzbestimmungen von Vimeo, LLC akzeptieren.

Zu den Datenschutzeinstellungen »

 

Häusliche Gewalt: Hinweise, wie Führungskräfte betroffene Beschäftigte unterstützen können 

1. Auf Anzeichen achten: Rückzug, depressiv, ängstlich  

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an. Die meisten Führungskräfte teilen diese Ansicht. Pme-Lebenslagen-Coachin Jutta Dreyer erlebt in der Beratung oft, dass Führungskräfte anrufen, weil sie sich Sorgen um ihre Beschäftigtenmachen. Wenn sie unsere Beratung nutzen, dann haben sie bereits den Eindruck, dass die Situation zu Hause sehr schwierig ist und auch Gewalt im Spiel sein könnte.  

Es ist oft schwer zu erkennen, ob Beschäftigte von häuslicher Gewalt betroffen sind, da es ein schambehaftetes Thema ist. Die Betroffenen versuchen es so lange wie möglich zu verheimlichen. Sie schämen sich und fühlen sich oft auch schuldig für ihre Situation.  

Daher können Führungskräfte nur auf kleine Anzeichen achten, die darauf hindeuten, dass Gewalt zu Hause im Spiel ist.  

Anzeichen können sein: 

  • Rückzug: Person zieht sich zurück, nimmt nicht mehr oder immer weniger an Teamsitzungen teil, erzählt immer weniger von zu Hause. 
  • Person wirkt bedrückt oder ängstlich. 

2. Hilfe anbieten: Kontakt mit Hilfsstellen aufnehmen 

Aus der Beratung kennt Jutta Dreyer die Situation, dass Führungskräfte anrufen und direkt Hilfe benötigen, wenn zum Beispiel eine betroffene Mitarbeiterin daneben sitzt und große Angst hat, nach Hause zu gehen.

"Dieser Anruf ist der erste richtige Schritt, den Führungskräfte gehen können. So bahnen sie den Weg zu uns, da die Betroffenen selbst nicht zum Hörer greifen würden. Ist der Kontakt hergestellt, übernehmen wir das Gespräch, um Vertrauen aufzubauen."

Jutta Dreyer, Lebenslagen-Coach, pme Assistance


​​​​​​​Es kann aber auch sein, dass Führungskräfte in akuten Situationen anrufen, weil das gewalttätige Familienmitglied bereits vor der Tür steht, um die betroffene Person von der Arbeit abzuholen. In solchen Fällen sollte eine Führungskraft die Polizei anrufen, damit keine Gefährdung der Mitarbeiterin entsteht. 

3. Hilfsangebote im Unternehmen kommunizieren 

Kommt ein Gespräch mit betroffenen Beschäftigten zustande und die Person öffnet sich, ist es wichtig, was die Führungskraft ausstrahlt. Es geht darum, Verständnis dafür zu signalisieren, dass die betroffene Person in so eine Situation hineingeraten ist und es keine Sache ist, für die man sich schämen muss.  

Das betrifft allerdings alle Problemlagen – sei es Sucht oder psychische Erkrankungen. Eine Führungskraft kann unterstützen, indem sie Hilfsangebote wie das Intranet des pme Familienservice anbietet. Auch das Aufhängen von Postern mit Notrufnummern für Menschen, die zu Hause Gewalt erleben, kann helfen.  

Dadurch setzen Arbeitgeber ihren Beschäftigten ein Zeichen für Verständnis. Gleichzeitig ist die Hemmschwelle nicht so groß, um sich Unterstützung zu holen.  

​​​​​​​4. Behutsam das Gespräch suchen 

Führungskräfte können auch aktiv das Gespräch suchen. Jedoch ist hier Vorsicht geboten. Wer das Gespräch anbietet, sollte nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen. Unmittelbare Aussagen wie “Erlebst du Gewalt zu Hause?” können die andere Person überfordern.  

Besser ist es, sich vorsichtig an das Thema heranzutasten. Behutsame Fragen wie “Kann es sein, dass es zu Hause schwierig ist?” oder “Kann es sein, dass du zu Hause unter Druck gesetzt wirst?” erleichtern es den Betroffenen, offen darüber zu sprechen.  

Jutta Dreyer ermutigt:

"Wichtig für Führungskräfte ist, dass sie nicht gleich aufgeben, wenn sie abgewiesen werden. Die betroffene Person könnte erstmal entgegnen, dass alles in Ordnung ist. Hier kann die Führungskraft am Ball bleiben und jederzeit Gesprächsbereitschaft signalisieren."

Q&A für Führungskräfte: Wichtige Fragen und Antworten in Kürze 

Ist es als Führungskraft Ihre Aufgabe, häusliche Gewalt zu verhindern?  

Ganz klar: nein. Aber die betroffenen Beschäftigten können mit entsprechenden Angeboten unterstützt werden – immer vorausgesetzt, die Person möchte das!

Seien Sie sich bewusst, wie schambehaftet dieses Thema ist und dass es kaum im betrieblichen Umfeld kommuniziert wird. Versuchen Sie ein Verständnis für so manche schwierige Lebenssituation zu entwickeln. Transportieren Sie die Haltung, dass die betroffene Person an der Gewalt gegen sie nicht schuld ist.  

Wie können Sie unterstützen?  

Bieten Sie dem/der Beschäftigten einen ruhigen Raum (z. B. dein Büro) an, wo er/sie die Hotline des pme Familienservice ungestört anrufen kann. Ermutigen Sie dazu, aber üben Sie auf keinen Fall Druck aus.

Sie können dem/der Beschäftigten auch anbieten, gemeinsam anzurufen. Das kann sehr hilfreich sein, wenn er/sie sich den Anruf nicht allein zutraut oder evtl. Sprachprobleme hat.  

Wie intensiv sollten Sie unterstützen?  

Das Wichtigste ist: Unterstützen und ermutigen Sie den/die Beschäftigte:n zur Kontaktaufnahme mit einem/einer Berater:in, wie dem pme Familienservice – aber machen Sie sich nicht zum Kummerkasten!

Was können Sie als Führungskraft tun, wenn es zu einer akuten Bedrohungslage vor Ort (in deiner Unit) kommt?  

Bei akuten Bedrohungen rufen Sie die Polizei: 110. Sollten Sie sich z. B. ein:e Beschäftigte:r nicht nach Hause trauen, weil er/sie Angst vor Gewalt hat, können Sie als Kunde beim pme Familienservice anrufen.  

WICHTIG ZU WISSEN: Gewaltschutzgesetz  

Opfer von häuslicher Gewalt haben das Recht, gerichtliche Schutzanordnungen zu beantragen, damit sie vor weiteren Angriffen des Täters geschützt sind. Gleiches gilt für Opfer von Nachstellungen („Stalking“).

Mehr Information unter: Gewaltschutzgesetz

Weitere Hilfen und Links:

www.big-koordinierung.de

weisser-ring.de/haeuslichegewalt

www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt.html  

Verknüpfte Assets