Gesetzliche Änderungen für Pflegebedürftige und Angehörige

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Gesetzliche Änderungen rund um Alter und Pflege

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Asset-Herausgeber

29.12.2020
Gabriele Strasser
5871

Zum neuen Jahr treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft. Besonders wichtig für berufstätige pflegende Angehörige: Die Corona-Sonderregelungen werden bis zum 31. März 2021 verlängert.

Mit Beginn der Corona-Krise hat der Gesetzgeber etliche Erleichterungen für Angehörige von pflegenden Menschen geschaffen. Die zuletzt bis 31. Dezember befristeten Maßnahmen wurden nun bis zum 31. März 2021 verlängert. Die wichtigsten Eckpunkte:

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Wer wegen einer akuten coronabedingten Situation Angehörige pflegt, etwa wenn Tagespflegeeinrichtungen geschlossen haben, kann 20 statt wie sonst 10 Tage der Arbeit fernbleiben. 

Pflegeunterstützungsgeld: Wenn aufgrund von pandemiebedingten Versorgungsengpässen zu Hause gepflegt wird, kann das Pflegeunterstützungsgeld ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

Anschlussgebot: Das Gebot zum unmittelbaren Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit entfällt, sofern der Arbeitgeber zustimmt. 

Ankündigungsfrist: Für eine Familienpflegezeit, die spätestens am 1. März 2021 beginnt, beträgt die Ankündigungsfrist zehn Arbeitstage statt wie sonst acht Wochen.

Darlehen: Beim zinslosen Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz können zwischen 1. März 2020 und 31. März 2021 Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen ausgeklammert werden.

 

Pflegepauschbetrag wird erhöht

Wer einen Angehörigen oder Bekannten zu Hause pflegt, kann den sogenannten Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen. Bisher galt der Anspruch nur bei einem Pflegegrad von 4 oder 5 bzw. mit einem Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen H (hilflos) oder Bl (blind). Hier wird der Pauschbetrag von 924 auf 1.800 Euro pro Jahr erhöht. 

Neu ist, dass auch für die Pflegegrade 2 und 3 Pflegepauschbeträge in Anspruch genommen werden können – 600 respektive 1.100 Euro pro Jahr.

 

Behindertenpauschbetrag wird verdoppelt

Beim Behindertenpauschbetrag handelt es sich um eine steuerliche Entlastung für Menschen mit Behinderung. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Ab 1. Januar 2021 werden die bisher geltenden Beträge verdoppelt. 

 

Pflegereform für Juli 2021 geplant

Im November hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Eckpunktepapier für eine Pflegereform vorgelegt, die zum Juli 2021 in Kraft treten soll. Unter anderem ist vorgesehen, den Eigenanteil für Heimpflege auf maximal 700 Euro zu begrenzen. Zudem ist geplant, die ambulanten Pflegeleistungen zu verbessern.

 

pme Familienservice Gruppe – Ihr EAP-Anbieter seit 1991

Im Auftrag von mehr als 900 Arbeitgebern unterstützt die pme Familienservice Gruppe Beschäftigte, Beruf und Privatleben gelingend zu vereinbaren und mit freiem Kopf arbeiten zu können.

Die pme Familienservice Gruppe steht Berufstätigen bei Krisen zur Seite, z.B. bei Konflikten am Arbeitsplatz, Sucht- oder Partnerschaftsproblemen. Mit einem Homecare-Eldercare-Service entlastet sie Berufstätige bei der Organisation und Finanzierung von Pflegedienstleistungen und bietet psychosoziale Unterstützung. Im Rahmen der pme Akademie werden Seminare, Workshops und Coachings zum Themenkomplex Personalführung und Personalentwicklung angeboten.

Mehr Informationen finden Sie unter:

www.familienservice.de/web/pme-assistance/homecare-eldercare

 

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