Einkommensverluste können ausgeklammert werden
Viele Menschen haben zurzeit hohe Einkommensverluste oder beziehen Kurzarbeitergeld, das geringer ist als ihr normales Einkommen. Werdende Eltern fragen sich, ob dadurch auch das Elterngeld gering ausfällt. Mit der neuen Regelung können Einkommensverluste in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 von der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden. In diesem Fall wird das Einkommen aus den Monaten davor berücksichtigt.
Elterngeldbezug bei systemrelevanten Berufen
Manche Eltern, die in einem systemrelevanten Beruf arbeiten, müssen zurzeit früher wieder aus der Elternzeit zurück. Nach der geplanten Gesetzesänderung können Eltern Elterngeldmonate, die sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 nehmen wollten, auf die Zeit nach der Krise verschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Elterngeldmonate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.
Partnerschaftsbonus geht nicht verloren
Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, soll nicht entfallen oder zurückgezahlt werden müssen, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant.
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