Das Pflegestärkungsgesetz II ist eine kleine Revolution“

pme Blog Work-life graues Logo + pme Logo

​​​​​​​

seitentitel

"Das Pflegestärkungsgesetz II ist eine kleine Revolution“

Kommunikationsmodul

0800 801007080
0800 801007080

Mo-Fr 8:00-20:00 Uhr

Nachricht
Nachricht

Schreiben Sie uns!

Terminanfrage
Terminanfrage

Vereinbaren Sie einen Telefontermin mit uns.

WhatsApp
WhatsApp

(+49) 0800 801007080

Asset-Herausgeber

01.09.2016
Kerstin Altrock
2658

Ab Januar 2017 wird das Pflegestärkungsgesetz II umgesetzt. Was das für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bedeutet, erläutert Jürgen Griesbeck, Produktverantwortlicher Homecare-Eldercare beim pme Familienservice.

Kurz gefragt: Wird sich viel ändern?

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) im Zuge der Pflegereform 2016/17 wird die größte und tiefgreifendste Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren realisiert. Die Reformen sind wirklich umwälzend: sei es beim Prüfungsverfahren des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), bei den Pflegestufen bzw. Pflegegraden oder auch hinsichtlich der Personengruppen, die in den Genuss von Leistungen kommen. Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

 

Zentral ist die Hinwendung zur ambulanten Pflege, hier vollzieht sich eine kleine Revolution: Bisher wurden Angehörige, die Pflege selbst organisieren, finanziell deutlich benachteiligt. Künftig wird es mehr Geld für ambulante Leistungen geben, und noch mehr wird der Fokus auf das barrierefreie Wohnen im Alter gelegt. Im Gegenzug werden die Leistungen für die vollstationäre Betreuung eingeschränkt. Der Effekt wird sein, dass sich berufstätige Angehörige, die wir maßgeblich beraten, stärker für die ambulante Pflege zuständig fühlen und später als bisher eine vollstationäre Lösung in Erwägung ziehen werden. Genau das ist vom Gesetzgeber gewollt und wird ihnen nun leichter gemacht, weil sie bessere Möglichkeiten haben werden, sich hierzu beraten zu lassen und eine wirklich gute Versorgung zu organisieren.

 

Erweitert sich das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung?

Zum einen wird es dank des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs Leistungen geben, um die soziale Teilhabe zu ermöglichen. Diese Pflegereform läutet einen Paradigmenwechsel ein: Es geht nicht mehr nur darum, dass die Menschen „satt und sauber“ sind, sondern auch darum, sie vor Vereinsamung zu schützen, ihre Ressourcen zu stärken und Kontakt zu Mitmenschen zu gewährleisten. Neu in den Fokus gerät damit die Berufsgruppe von Personen, die eine solche soziale Betreuung leisten kann – keine Pfleger oder Psychologen, sondern Menschen mit sozialen Kompetenzen, die Gesellschaft leisten und etwas mit Pflegebedürftigen unternehmen.

 

Daneben werden künftig auch chronisch Kranke sowie Menschen (auch jüngere), die an ständig wiederkehrenden Alltagseinschränkungen leiden, von der Pflegeversicherung berücksichtigt.


Ist beim Einstufungsverfahren in die Pflegestufen eine Vereinfachung in Sicht?

Bisher war das Einstufungsverfahren in eine Pflegestufe der einzige Moment im Leben eines Menschen, in dem es belohnt wurde, möglichst wenig zu können. Gerade beim Besuch des MDK haben sich Pflegebedürftige oft besondere Mühe gegeben und zeigen wollen, dass sie noch vieles selbst tun können. Als Folge wurden sie in eine niedrige Pflegestufe oder gar nicht eingestuft. Nun steht bei der Beurteilung im Vordergrund, welche Potenziale ein Mensch noch besitzt und was es ihm ermöglicht, diese Kompetenzen zu erhalten und auszubauen. Dadurch wird das Einstufungsverfahren in einen Pflegegrad künftig sicher stressfreier verlaufen.

 

Sämtliche Pflegebedürftige, die vor dem 31.12.2016 eingestuft wurden, werden automatisch in das neue System der Pflegegrade übergeleitet. Unser Tipp: Um vom doppelten Stufensprung zu profitieren, sollte spätestens bis Ende 2016 eine Einstufung nach § 45a SGB XI erfolgen (Nachweis über die eingeschränkte Alltagskompetenz aufgrund einer demenziellen Erkrankung).

 

Wie bereitet sich der pme Familienservice auf die Neuerungen vor?

Diese umfassende Reform ist für alle Beteiligten – zum Beispiel die Pflegekassen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDK – eine große Herausforderung. Es wird sicher eine Zeit dauern, bis sich alles eingespielt hat. Der pme Familienservice ist für diese Übergangsphase gut gerüstet: Wir haben uns beispielsweise eingehend mit dem neuen MDK-Prozedere beschäftigt, um unsere Kunden optimal vorzubereiten und ihnen etwaige Ängste nehmen zu können. Dazu stehen wir in engem Kontakt mit den relevanten Stellen, um uns zu informieren und auszutauschen. Außerdem haben wir zusätzliche Fachberaterinnen und Fachberater eingestellt, die Beschäftigte von Unternehmen wie auch Arbeitgeber umfassend beraten. Zum anderen werden wir speziell geschulte Kräfte in der Seniorenbetreuung vor Ort für die Sicherung der sozialen Teilhabe bereitstellen.

Blog: Newsletter

Papierflieger

Newsletter

Social Media Blog Überschrift grau

SOCIAL MEDIA

pme Medialinks Blog